Horb (aw). Beim Abbruch auf dem Waldner-Areal in Horb (Landkreis Freudenstadt) sollen angeblich Fledermäuse getötet worden sein. Deshalb hat der Landkreis Strafanzeige gestellt. Eine Nachbarin des Geländes hatte einen Fledermaus-Spezialisten beauftragt. Wie der Besitzer des Areals mitteilt, wurden bei den Abbrucharbeiten keine Fledermäuse festgestellt. Ob während des Abbruches noch Tiere im Gebäude gewesen waren, kann auch der Experte nicht beweisen. Dieser stützt sich auf Theorien des § 44 Bundesnaturschutzgesetz. Danach müssen Tiere wie Fledermäuse, Eulen, Mauersegler, Schwaben usw., wenn sie im Gebäude aufgefunden werden, zuvor umgesiedelt werden.
Ein solcher Passus ist auch in der Abbruchgenehmigung enthalten. Weil sich im Abbruchhaus eine Fortpflanzungsstätte von Zwergfledermäusen befindet, wurde bei der Staatsanwaltschaft Rottweil auf Verdacht Strafanzeige gestellt. Wann und ob es zur Verhandlung kommt, ist derzeit unklar.