47,9 Millionen für Städtebauförderung

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Für die Sanierung von Innenstädten und Stadtquartieren stehen in Schleswig-Holstein in diesem Jahr insgesamt rund 47,9 Millionen Euro an Mitteln aus dem Städtebauförderungsprogramm zur Verfügung. Die Landesregierung stimmte am Dienstag (3. Februar) der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund zu. Die Finanzierung des Städtebauförderungsprogramms erfolgt in der Regel zu je einem Drittel durch den Bund, das Land und die Gemeinden. Auf jeden Euro des Bundes legen das Land und die geförderte Kommune jeweils einen weiteren Euro hinzu.

In diesem Jahr ist es allerdings zum ersten Mal möglich, von dieser Grundregel abzuweichen. So kann der kommunale Eigenanteil (ein Drittel der Gesamtsumme) auf bis zu 20 Prozent abgesenkt werden, wenn es sich um Kommunen mit Haushaltsnotlage handelt. Für Schleswig-Holstein bedeutet das, dass der Bund und das Land je 16,3 Millionen Euro bereitstellen, die kommunale Seite jedoch für eine Teilmenge von zwei Millionen Euro an Bundesgeldern lediglich eine Millionen Euro ergänzen muss. Dieser geringere kommunale Anteil ist auch der Grund dafür, dass trotz leicht erhöhter Bundes- und Landesmittel das Gesamtvolumen für 2015 unter dem Ergebnis des Vorjahres (48,4 Millionen Euro) bleibt.

Innenminister Stefan Studt zeigte sich zufrieden, dass das Niveau in der Städtebauförderung insgesamt gehalten werde und auch Kommunen in den Genuss von Städtebauförderungsmitteln kämen, die aus eigener Kraft ihren Eigenanteil nicht in der sonst üblichen Höhe aufbringen könnten. Die Städtebauförderung sei wirtschaftlich und kulturell bedeutsam. Sie sichere Aufträge und Beschäftigung im örtlichen Handwerk und Gewerbe. „"Ein öffentlicher Euro löst in der Regel das sechs- bis achtfache an Bauinvestitionen aus"“, sagte Studt. In Kürze werde das Innenministerium konkret festlegen, welche Kommune in Schleswig-Holstein wie viel Geld für welches Projekt erhält.

Die staatlichen Finanzhilfen zur Unterstützung städtebaulicher Investitionen fließen in Innenstädte und Ortsteilzentren, um sie als Orte des Arbeitens und Wohnens zu stärken. Schwerpunkte sind die Reaktivierung brachliegender Industrie- und Bundeswehrflächen, die Beseitigung sozialer und baulicher Missstände in so genannten städtischen Problemgebieten, die Wiederansiedlung von Handel und Gewerbe und der Denkmalschutz.