AKW Biblis: Stilllegung und Abbau der Blöcke A und B

Das Kernkraftwerk Biblis in Südhessen, der Reaktorkern und die beiden Kühltürme von Block A, aus nordwestlicher Richtung. Im Bildvordergrund der Rücklauf der Kühltürme in den Rhein. Foto: Kuebi/CC BY-SA 3.0

Biblis (aw). Mit dem Rückbau der Blöcke A und B des Kernkraftwerks in Biblis kann ab sofort begonnen werden. Der Ausstieg aus der Atomkraft ist damit unumkehrbar. „Mit dieser Genehmigung haben wir endgültig den Stein auf das Grab der Atomenergie in Hessen gelegt. Ich freue mich, dass dieses Kapitel der Geschichte endlich abgeschlossen ist“, sagte Umweltministerin Priska Hinz (Bündnis 90/Die Grünen). Das Ministerium hat der RWE Power AG heute die Stilllegungs- und Abbaugenehmigungen für die Blöcke A und B des Kernkraftwerks Biblis erteilt. Damit steht dem Rückbau von Biblis aus Sicht der atomrechtlichen Aufsichts- und Genehmigungsbehörde nichts mehr im Weg.

Mit den Genehmigungen bestätigt und genehmigt das Umweltministerium das von der RWE Power AG vorgelegte Rückbaukonzept mit den darin enthaltenen Verfahrensschritten. „Ich bin sicher, dass der Großteil der Bürgerinnen und Bürger in Hessen erleichtert ist über den endgültigen Rückbau des Kernkraftwerkes. Trotzdem macht sich die eine oder andere vielleicht Sorgen - immerhin ist Block B noch nicht kernbrennstofffrei“, sagte die Ministerin. „Das verstehe ich. Aber für den Rückbau kann ich versichern, dass hier unter sehr strengen Sicherheitsauflagen gearbeitet wird. Für Mensch und Umwelt sind keinerlei Beeinträchtigungen zu erwarten.“

Im Wesentlichen umfassen die Genehmigungen das Recht der RWE Power AG zur endgültigen Betriebseinstellung der beiden Blöcke A und B des Atomkraftwerks im südhessischen Biblis und zum Abbau von Anlagenteilen sowie das Recht zur Behandlung, Lagerung und Abgabe radioaktiver Reststoffe. Die Genehmigung für Block B umfasst zudem den weiteren Umgang mit bestrahlten Brennelementen, da der Block B im Unterschied zu Block A noch nicht kernbrennstofffrei ist. Die Kampagne zur Herstellung der Kernbrennstofffreiheit wird noch in diesem Jahr begonnen.

Die Abbauarbeiten werden abgeschirmt und erfolgen unter strengen Sicherheitsbestimmungen. So sorgen spezielle Filtersysteme weiterhin für eine Unbedenklichkeit der Abluft. Zudem werden alle Emissionen regelmäßig gemessen und überwacht. „Beim Rückbau der beiden Blöcke in Biblis wird genau so sehr auf die Sicherheit geachtet wie beim laufenden Betrieb. Die Bürgerinnen und Bürger der Region können sich darauf verlassen, dass die Behörden den gesamten Ablauf streng kontrollieren werden. Mit dem Rückbau der Blöcke A und B beginnt endgültig ein neues Kapitel in der hessischen Energiepolitik“, sagte Hinz.

Der gesamte Abbau am Standort Biblis wird mindestens 15 Jahre dauern. Da es sich um ein stufenweises Abbauverfahren handelt, ist je Block noch mindestens ein weiterer Genehmigungsschritt erforderlich. Die Stilllegung und der Abbau von Anlagen nach dem Atomgesetz ist gemäß dem Verursacherprinzip Aufgabe der Betreiber und von diesen zu finanzieren. Gegen die Genehmigungen kann innerhalb eines Monats nach Auslegung beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel Klage eingereicht werden. Eine solche Klage hätte jedoch keine aufschiebende Wirkung, da die sofortige Vollziehung angeordnet wurde.

Die Genehmigungen werden voraussichtlich in der Zeit vom 19. April 2017 bis zum 4. Mai 2017 beim Umweltministerium in Wiesbaden und bei der Gemeinde Biblis ausgelegt.