Geesthacht/Kiel (aw). Im Kernkraftwerk Krümmel darf das Brennelement-Lagerbecken geräumt werden. Eine entsprechende Zustimmung hat die schleswig-holsteinische Atomaufsicht (Energiewendeministerium) jetzt für den ersten CASTOR-Behälter erteilt. Die Betreibergesellschaft Vattenfall kann nun anfangen, die abgebrannten Brennelemente aus dem Nasslagerbecken herauszuholen, in die Spezialbehälter zu verladen und anschließend in das Brennelement-Zwischenlager auf dem Kraftwerksgelände zu transportieren. Mit der Brennelementefreiheit wird eine der notwendigen Voraussetzungen geschafften, um mit dem Rückbau des Kernkraftwerks zu beginnen.
Ein CASTOR-Behälter fasst - je nach Abbrand - bis zu 52 Brennelemente. Im Lagerbecken befinden sich 990 abgebrannte Brennelemente aus dem Reaktorbetrieb des seit 2009 stillstehenden Kernkraftwerks. Vattenfall hat zunächst für insgesamt acht CASTOR-Behälter entsprechende Belade-, Transport- und Einlagerungsvorgänge beantragt. Die Atomaufsicht prüft für jeden Behälter gesondert die konkrete Beladungskonfiguration (die Anordnung von Brennelementen im CASTOR-Behälter) und die Einhaltung der atomrechtlichen Anforderungen.
Vattenfall hat im August 2015 die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks Krümmel beantragt, das Genehmigungsverfahren dafür läuft derzeit. Gemäß Antrag ist Voraussetzung für den Beginn von Abbaumaßnahmen, dass das Kernkraftwerk frei von Kernbrennstoff ist. Bis wann die 990 Brennelemente im Standort-Zwischenlager untergebracht sein werden, lässt sich noch nicht genau abschätzen. Die Arbeiten führen speziell geschulte Beladeteams der betreibereigenen "Gesellschaft für Nuklearservice" durch. Diese Gesellschaft ist bundesweit für alle Kernkraftwerke zuständig. Insgesamt werden in Krümmel mindestens 20 CASTOR-Behälter benötigt werden. Da von einer Nasslagerung zu einer Trockenlagerung übergegangen wird, muss der mit Brennelementen beladene CASTOR-Behälter vor der Einlagerung in das Standort-Zwischenlager noch getrocknet werden.
Seit 2011 stillgelegt
Das Kernkraftwerk Krümmel ist seit Mitte 2009 dauerhaft abgeschaltet und hat mit der Atomgesetzänderung von 2011 die Berechtigung zum Leistungsbetrieb verloren.
CASTOR ist die Abkürzung der englischen Bezeichnung "Cask for Storage and Transport of Radioactive Material" ("Behälter zur Aufbewahrung und zum Transport radioaktiven Materials").