Gute Nachrichten von der ehemaligen Baumwollspinnerei Gronau (BSG): Am Donnerstagabend (27. August) teilte der Leiter des Fachdienstes Stadtplanung vor dem Bauausschuss mit, dass der alte Wasserhochbehälter und das Gebäude des früheren Werk 2 in die Denkmalliste der Stadt eingetragen wurde. Über den letzten Schornstein, der an die Textilgeschichte Gronaus erinnert, werde nach weiteren Abstimmungen mit dem Denkmalamt des Landschaftsverbands Westfalen Lippe (LWL) entschieden. Bereits in 2009 hatte man versucht, Gebäudeteile sowie eine Fassade unter Denkmalschutz zu stellen.
Das Amt für Denkmalpflege hatte die Stadt bereits 2001 aufgefordert, das Ensemble - bestehend aus Spinnerei sowie Kessel- und Maschinenhaus - in die Denkmalliste der Stadt einzutragen. Diese Variante soll damals auch mit den aktuellen Planungen des Eigentümers der BSG-Flächen, der niederländischen OWD Projektentwicklung GmbH, die mehrgeschossige Wohnbauten, Einfamilienhäuser und Doppelhäuser auf dem Gelände bauen wollte - harmonieren. Die OWD sollte die Fassade in die Wohnbebauung mit einbeziehen. Als Grund für die Nichteintragung der vorgeschlagenen Gebäudeteile gab man damals die nicht abschließend geklärten Planungen für das Gelände an. (aw)