Neukieritzsch/Deutzen (aw). Gute Nachrichten für alle Freunde der Deutzener Wasserkugel. In letzter Instanz ist jetzt die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV) gegen das Landratsamt vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) unterlegen. Damit wird nun klar, dass eine Sanierung des Bauwerks unabdingbar ist. Die Denkmalbehörden begrüßen das Urteil und die Entscheidung. Nicht nur für die Denkmalschützer gilt die Wasserkugel als wichtigstes Zeugnis der Industriegeschichte in der Region. Gleichzeitig gilt das fast 60 Meter hohe Bauwerk als Landmarke. Jetzt könnte der Bergbau-Technik-Park das Bauwerk in seine Obhut nehmen und selbiges als eine Art Außenstelle einsetzen. Vor der letzten Mitgliiderversammlung des Vereins Bergbau-Technik-Park referierte Thomas Brockow vom Landesamt für Denkmalpflege Sachsen über die Bedeutung der Wasserkugel Deutzen. Damit sollte eine Diskussionsgrundlage beim Verein angestoßen werden.
Dabei gilt aber: Der Bergbau-Technik-Park könnte die Wasserkuge zwar übernehmen, und sich um die Nachsorge und Betreuung kümmern, eine Sanierung jedoch wäre nahezu ausgeschlossen. Dafür fehlen die notwendigen finanziellen Mittel. Aus diesem Grund ist die LMBV gefordert, die jetzt handeln muss. Nach dem Urteil hatte die Gesellschaft angekündigt, die Entscheidung des BVerwG juristisch prüfen zu lassen. Parallel dazu wird man die Wasserkugel weiterhin sichern, um Gefährdungen von Personen oder Sachwerten auszuschließen. Weitere Maßnahmen, wie etwa eine Sanierung wird die LMBV in enger Anstimmung mit den Behörden verfolgen, wenn Bund und Land Fördermittel zur Verfügung stellen. Vorstellbar sei auch, die Wasserkugel an Dritte zu übertragen. Die Denkmalbehörden werden der LMBV unterstützend zur Seite stehen.