Kassel (aw). Das Kasseler Verwaltungsgericht hat in einem Beschluss gegen die Industrie Denkmal GmbH & Co KG von Salzmann-Eigentümer Dennis Rossing die Sicherung der ehemaligen Salzmann-Fabrik beschlossen. Mit dieser Maßnahme soll verhindert werden, dass im Winter Regenwasser und Schnee in die Ruine gelangen kann. Bereits 2015 war der Eigentümer von der Stadt aufgefordert worden, das Industriedenkmal notdürftig gegen Vandalimus und Eindringlinge zu sichern. Dagegen hatte dieser Einspruch eingelegt. Als Grund wurden die hohen Sicherungskosten angegeben, die auch bei möglichen Erträgen nicht finanzierbar seien. Dies sah das Verwaltungsgericht jetzt anders und sprach das Urteil. Das Urteil werden die Anwälte der Gesellschaft nun prüfen. Eine Beschwerde behält man sich vor.
Der aktuelle Eigentümer hat die Immobilie der Stadt zum Kauf angeboten und für Gespräche offen. Parallel sieht das Gericht eine hochgradige Gefährdung des Industriedenkmals, die den Eigentümer zu sofortigen Schritten verpflichtet - im Rahmen des Zumutbaren. Die Auflagen der Stadt, defekte und zerstörte Fenster, Türen, Glasscheiben und Dachverglasung abzudichten und Durchbrüche im Mauerwerk zu schließen sowie die Entfernung von Baumwurzeln durchzuführen, sei nicht zu beanstanden. Das gericht verwies auf den nahezu unbeschädigten Zustand des Industriedenkmals noch bis 2011.