Erfurt/Reinhardsbrunn (aw). Seit vielen Jahren steht das 1827 errichtete Schloss Reinhardsbrunn leer und verfällt zusehends. Der Eigentümer kümmert sich nicht um seine Immobilie. Diese wurde seit der Wende ein Objekt für Immobilienspekulanten, baulich geschah bisher jedoch nichts. Deshalb hatte die alte schwarz-rote Landesregierung ein Enteignungsverfahren gegenüber dem Besitzer prüfen lassen. Damit sollte der der weitere Verfall des denkmalgeschützten Bauwerks verhindert werden (wir berichteten mehrfach). Diesen Plänen hatte sich auch die amtierende rot-rot-grüne Landesregierung angenommen und wollte nach der aktuellen Sommerpause über das Enteignungsverfahren entscheiden. Am Dienstag wurde mit Spannung die Entscheidung zum Stand erwartet. Kulturminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) bestätigte dann, dass die Landesregierung den Schritt der Enteignung beschlossen habe.
Ein großes Problem ist die Grundschuld von etwa zehn Millionen Euro, die auf dem Schloss lastet. Diese hatte der aktuelle Eigentümer übernommen. Das Land würde Selbigem die Immobilie abkaufen, für einen symbolischen Euro, aber die Grundschuld nicht übernehmen. Deshalb strebt der Kulturminister eine Enteigung auf Rechtsgrundlage des Denkmalschutzes an. Ein Verfahren, dass es so in Deutschland noch nicht gegeben hat. Die Uni Jena war zu dem Schluss gekommen, dass bei so einer Form der Enteigung die Grundschuld entfallen würde. Doch auch wenn das Enteignungsverfahren erfolgreich ist, behalten möchte das Land das Schloss nicht. Der Förderverein „Schloss und Park Reinhardsbrunn“ hält vom möglicherweise angestrebten späteren Verkauf des Schlosses durch das Land nicht viel. Denn dieser möchte hier einen Bildungsstandort und ein Museum schaffen.
Die thüringische Landesregierung rechnet mit einer Verfahrensdauer von etwa 15 Monaten. Das Verfahren wird vor dem Thüringer Landesverwaltungsamt geführt.