Kiel (aw). Schleswig-Holstein startet einen neuen Versuch, dass das archäologische Denkmal-Ensemble Haithabu und Danewerk als UNESCO-Welterbestätte anerkannt wird. Den entsprechenden Antrag hat Kulturministerin Anke Spoorendonk heute (13. Dezember) dem Kabinett vorgestellt. 2015 war ein gemeinsamer Antrag mehrerer Länder zur Eintragung des Wikingererbes in Nordeuropa vom UNESCO-Welterbekomitee zur grundsätzlichen Überarbeitung an die Antragstaaten zurückverwiesen worden. Eine Überarbeitung des transnationalen Antrags war aus Sicht der Partnerstaaten nicht möglich, weshalb man sich entschloss, das gemeinsame Vorhaben nicht weiterzuführen.
"Wir haben uns aber entschlossen, Haithabu und Danewerk als Einzelantrag zu nominieren. Nach den UNESCO-Regularien gibt es für uns die Möglichkeit, über die deutsche Tentativliste 2017 einen zusätzlichen Einzelantrag in Form einer Nominierung als Kulturlandschaft einzureichen", erläuterte Spoorendonk. "Dazu musste der neue Antrag auf dieses besondere Ensemble konzentriert und die Denkmale als Kulturlandschaft und nicht als archäologische Stätte nominiert werden. Eine Eintragung als UNESCO-Kulturlandschaft wäre ein großer Erfolg für die Region und für Schleswig-Holstein insgesamt."
Die Neu-Nominierung "Die archäologische Grenzlandschaft von Haithabu und dem Danewerk" konzentriert sich auf die besondere Bedeutung durch die Grenzlage an der Schleswiger Landenge, die gleichzeitig in der Wikingerzeit auch zum Handelsknoten zwischen Nord- und Ostsee wurde. Das Verteidigungssystem Danewerk und das Handelszentrum Haithabu verkörperten dabei einerseits die Austragung von Konflikten und die Kommunikation von Macht im Südskandinavien der Wikingerzeit vom 8.-11. Jahrhundert.
Die so entstandene Grenzlandschaft zeigte auch den Austausch und den Handel zwischen dänischen, fränkischen, sächsischen und slawischen Gebieten und Eliten. Danewerk und Haithabu bekamen eine wissenschaftliche Schlüsselstellung für die Interpretation und das Verständnis des historischen Wandels in der Wikingerzeit. Die Vielfalt und die Qualität der archäologischen Zeugnisse von Haithabu und Danewerk weisen auf die einzigartige Rolle dieser Landschaft als Mitte eines Grenzraums zwischen dem christlichen Kontinent und den skandinavischen Gesellschaften hin, was sie zum einzigartigen Zeugnis der Geschichte Nordeuropas erhebt.
Der jetzige Antrag unterscheidet sich vom vorherigen, transnationalen Antrag vor allem in seiner Reduktion auf Haithabu und Danewerk, die vorher nur eine Komponente unter mehreren waren. Zudem ist er nun ein rein nationales Vorhaben statt ein transnationales seriellen Projektes.
Am 15. Dezember endete die Frist zur Übergabe des Antrages an das Sekretariat der KMK durch das Ministerium. Bis zum 1. Februar 2017 muss der vollständige Antrags bei der UNESCO Welterbezentrum in Paris durch die Bundesrepublik Deutschland eingereicht sein. Die Prüfung durch ICOMOS (International Council on Monuments and Sites/Internationaler Rat für Denkmalpflege) in Abstimmung mit IUCN (bei Kulturlandschaften) dauert von März 2017 bis Mai 2018. Im Mai 2018 wird die Evaluierung durch ICOMOS bekanntgegeben, Im Juni/Juli 2018 tagen dann die Welterbekomitees.