Bebauungsplan zum Raw-Gelände soll als Satzung beschlossen werden

Ehemaliges Raw-Areal. Foto: Stadt Potsdam

Potsdam (aw). Die Planungen für die städtebauliche Entwicklung des Areals um die Neue Halle des einstigen Reichsbahnausbesserungswerkes (RAW-Gelände) an der Friedrich-Engels-Straße gehen ihrem Abschluss entgegen. Der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam liegt zu ihrer Sitzung am 1. Dezember eine Beschlussvorlage vor, mit der der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“ als Satzung beschlossen werden soll.

Potsdam verfügt neben zahlreichen kleinen und mittelständigen Softwareentwicklern auch über international agierende IT-Unternehmen und hat eine eigenständige Fakultät „Digital Engineering“ an der Universität Potsdam. Darüber hinaus ist Potsdam seit 2017 einer von zwölf sogenannten „Digital Hubs“ in Deutschland, dabei der einzige mit dem Schwerpunkt „MediaTech“. Vor diesem Hintergrund ist das Vorhaben der „The RAW Potsdam GmbH“ geeignet, Potsdam als Innovations- und Kompetenzstandort weiter auszubauen und damit auch den Inhalten des Landes Brandenburg mit dem Cluster „Informations- und Kommunikationstechnik, Medien- und Kreativwirtschaft“ zu entsprechen. Das am südlichen Rand der Innenstadt der Landeshauptstadt Potsdam gelegene Plangebiet bietet ein großes Potenzial für die Entwicklung eines zentralen Ortes der digitalen Transformation zwischen Wirtschaftsunternehmen, Wissenschaft, Start-ups, Marktführern sowie jungen Unternehmen.

Der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Bernd Rubelt, sagt: „Im Rückblick auf den umfangreichen Planungsprozess zu diesem wichtigen Vorhaben hat sich gezeigt, dass die größeren Öffentlichkeitsveranstaltungen und auch die Einbindung des Gestaltungsrats zu einer Weiterentwicklung der Planung und zu einer besseren Integration in das unmittelbare städtebauliche Umfeld geführt haben.“

Für das Gelände der ehemaligen Wagenhalle ist eine gewerblich-orientierte Nutzung vorgesehen, die neben flexiblen Büros, großzügigen Gemeinschaftsflächen und Räumlichkeiten für verwaltungsähnliche Zwecke auch Sport- und Erholungsangebote, Gastronomie, Einzelhandel und Flächen für Kongress- und Veranstaltungszwecke sowie (hoch-)schulische Zwecke umfasst.

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hatte in ihrer Sitzung am 30. Januar 2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“ gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuchs beschlossen. Mit Beschluss vom 4. November 2020 hat die Stadtverordnetenversammlung bereits über die bis dato vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden im Rahmen der Abwägung entschieden.

Im Rahmen eines rund dreijährigen Prozesses wurde die Planung überarbeitet und qualifiziert. Wichtige Phasen in diesem Prozess waren Veranstaltungen mit den Anwohnenden und weitere Beteiligungsrunden, in denen Stellungnahmen abgegeben und wichtige Beiträge zur Weiterentwicklung der Planung gewonnen werden konnten.

Entsprechend der im Baugesetzbuch formulierten Rahmenbedingungen liegt nun eine Planung vor, die neben einem Vorhaben- und Erschließungsplan des Vorhabenträgers den dazugehörigen Bebauungsplan enthält. Beide Planwerke werden um einen zwischen dem Vorhabenträger und der Verwaltung verhandelten Durchführungsvertrag ergänzt.