Gemeinde weist auf Zutrittsverbot der alten Chemiefabrik hin

Chemiewerk Rüdersdorf. Foto: rottenplaces Archivfoto

Rüdersdorf bei Berlin (aw). In jüngster Zeit kam es wieder verstärkt zum illegalen Aufenthalt und Musikpartys auf dem Gelände des ehemaligen Futterphosphatwerkes (alte Chemiefabrik) in der Gutenbergstraße. Daher möchte das Ordnungsamt der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin darauf hinweisen, dass sich das gesamte Gelände im Privatbesitz befindet. Dieses ist deutlich mit Hinweisschildern am Eingangstor gekennzeichnet. Immer häufiger wird sich auf vielfältige Art und Weise Zutritt zu dem Gelände verschafft. Die Gemeinde möchte noch einmal sehr deutlich darauf hinweisen, dass es sich bei diesen Handlungen um den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs handelt (§ 123 StGB). Bei allen Einsätzen in der Vergangenheit wurden gegen sämtliche angetroffenen Personen entsprechende Anzeigen getätigt.

Darüber hinaus gehen von dem Gelände der alten Chemiefabrik erhebliche Gefahren für Leib und Leben aus. So sind z.B. die Gebäude stark beschädigt, einschließlich der Dächer. Auch befinden sich überall – teilweise nicht sofort sichtbare – Gruben, Löcher usw. Aus diesem Grund besteht seitens des Landkreises Märkisch-Oderland auch ein allgemeines Betretungsverbot durch Unbefugte für das Gelände. Auch wenn es wie ein großer Abenteuerspielplatz wirken mag, so dürfen die Gefahren nicht unterschätzt werden! Sowohl die Polizei als auch das Ordnungsamt kontrollieren regelmäßig das Gelände. Beim Antreffen von Unbefugten werden entsprechende Anzeigen wegen Hausfriedensbruchs durch die Polizei getätigt. Darüber hinaus werden bei illegalen Musikveranstaltungen vom Ordnungsamt Bußgelder wegen des Verstoßes gegen das Landesimmissionsschutzgesetz erhoben.