Groß Rietz (dsd/aw). Der „neu-alte“ Nutzer von Schloss Groß Rietz ist nun auch Eigentümer: Nach einem offenen Bewerberverfahren hat der Aufsichtsrat der Brandenburgischen Schlösser gGmbH (BSG) das Schloss an Percy Bongers übertragen. Die beiden Gesellschafter der BSG, die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) und das Land Brandenburg, teilen mit, dass das Angebot des Hamburger Unternehmers und Denkmalliebhabers in mehrfacher Hinsicht überzeugte. Bongers ist es eine Herzensangelegenheit, dem Schloss mit großem Respekt vor der alten Kultur und den Bürgerinnen und Bürgern der Region, neuen Geist einzuhauchen. Das umfangreiche und beeindruckende Werk des Dresdner Malers Theodor Rosenhauer sowie eine international einzigartige Sammlung historischen Spielzeugs finden als Stiftung auf Groß Rietz eine neue Heimat. Die schöne Parkanlage bleibt ebenfalls öffentlich zugänglich.
Die bereits 2019 erworbene Brennerei soll das zu neuem Leben erweckte Schloss-Areal abrunden und der Region als Kultur-Atelier neue Impulse geben. Dr. Steffen Skudelny, Vorstand der DSD als Mehrheitsgesellschafter der BSG, erläuterte, dass Bongers mit seinem denkmalpflegerischen Konzept, seiner Erfahrung mit Denkmalen, der nachgewiesenen Sicherstellung des Bauunterhalts sowie der Zusicherung der öffentlichen Zugänglichkeit der Parkanlage den Aufsichtsrat der BSG trotz weiterer guter Bewerber besonders überzeugte.
Brandenburg hat einen beeindruckenden Bestand historischer Schlösser, so Kulturministerin Dr. Manja Schüle für den Gesellschafter Land Brandenburg. "Dafür steht auch die barocke Schloss- und Parkanlage Groß Rietz. Sie ist einer der künstlerisch herausragenden ländlichen Adelssitze in unserem Land. Dank des Engagements der BSG und der DSD konnten Groß Rietz und weitere bedeutsame Schlösser gesichert und teils aufwendig und denkmalgerecht saniert werden. Die meisten dieser Schloss- und Parkanlagen haben sich inzwischen zu Schmuckstücken entwickelt. Mit dem Verkauf beleben wir nicht nur die Orte, sondern sichern dieses bedeutende kulturelle Erbe auch langfristig."
Schloss Groß Rietz wurde zwischen 1693 und 1700 für Hans Georg von der Marwitz nach Plänen des Architekten Cornelis Ryckwaert erbaut. Die symmetrischen Fassaden des zweigeschossigen Gebäudes unter einem Walmdach gliedern kräftige Pilaster mit ionischen Kapitellen. Dreiachsige Eingangsrisalite prägen die Hauptfronten. Die Qualität des eleganten Baus wird mit dem Zeughaus Berlin verglichen.
Ende des 18. Jahrhunderts erwarb der preußische Staatsminister Johann Christoph von Wöllner (1732-1800) das Anwesen. In Groß Rietz widmete er sich der ökonomischen sowie ökologischen Entwicklung in der Landwirtschaft. Auf ihn gehen Obstbaum- und Maulbeerpflanzungen sowie der noch heute sichtbare Karpfenteich zurück. 1861 gelangten Gut und Schloss bis zur Enteignung 1945 wieder in den Besitz der Familie von der Marwitz. Im Zuge der Bodenreform wurden die Güter enteignet, im Schloss ein Kindergarten und Wohnungen untergebracht. Der Park wurde für Kleingärten parzelliert.
Die Sicherung von Schloss Groß Rietz wurde von der Brandenburgischen Schlösser GmbH seit 1993 unterstützt, die es 1999 übernahm und bis 2012 grundlegend sanierte. Mehr als ein Dutzend Schlösser und Herrenhäuser, fast ebenso viele Parkanlagen und viele denkmalgeschützte Nebengebäude, konnte die BSG seit ihrer Gründung 1993 retten. Alle Objekte waren akut vom Verfall bedroht und es wurden Wege gesucht, diese Kulturschätze für die Nachwelt zu sichern. Dank der beiden Gesellschafter, dem Land Brandenburg und der privatrechtlichen Deutschen Stiftung Denkmalschutz, konnten alle übernommenen Objekte nicht nur gesichert, sondern die meisten sogar vollständig restauriert und in eine nachhaltige Nutzung gebracht werden. Über viele Jahre wurden hierzu erhebliche finanzielle Mittel, großes Engagement und umfassende Fachkenntnisse investiert. Damit ist ein ganz wesentlicher Punkt erreicht, der Leben in die historischen Gemäuer bringt, die nun in enger Abstimmung mit allen Beteiligten wie den Kommunen sowie unter Wahrung der Rechte aller Pächter schrittweise „in die Selbständigkeit entlassen“ werden können.