Syburg (aw). Das Wasserschloss Syburg im mittelfränkischen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen bildet mit mehreren Häusern einen Ortsteil der Gemeinde Bergen. Das Schloss liegt auf einer Hochfläche der Weißenburger Alb, einem Teilhöhenzug der Fränkischen Alb, südöstlich von Bergen und nahe dem Ortsteil Thalmannsfeld. Im Süden liegt Nennslingen. Das Schloss, dessen Geschichte bis ins 11. Jahrhundert zurückreicht, liegt umrahmt von Wäldern und Wiesen. So malerisch sich diese Beschreibung auch anhört, so mies ist der aktuelle Zustand des Schlosses.
Das Bauwerk, das zu den ältesten Adelssitzen in Franken zählt, verwahrlost immer mehr. Schuld sind dubiose Spekulanten und - wie immer - die Ohnmacht der Politik. Auch wenn die Zwangsversteigerung 2017 noch abgewendet werden konnte, der eingetragene Eigentümer ist in der Pflicht, das Baudenkmal instand zu halten. Doch die Eigentümerfamilie verstößt - nach Angaben der Onlinezeitung "nordbayern.de" seit nunmehr 30 Jahren laufend gegen geltendes Gesetz. Und mehr noch: Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLFD) machte bereits 2010 darauf aufmerksam, dass notwendige Sicherungs- und Instandsetzungsmaßnahmen komplett ausblieben.
Seit 30 Jahren ist bisher nicht viel geschehen. Und die Geschichte wird noch trauriger. Denn die Untere Denkmalbehörde des Landkreises weigert sich vehement, den aktuellen Inhaber zur Sanierung zu zwingen. Wie das "Weißenburger Tagblatt" berichtete, hatte das Landesamt für Denkmalpflege die Behörde am Landratsamt diverse Male aufgefordert, notwendige Sicherungs- und Instandsetzungsmaßnahmen einzuleiten. Das Landratsamt bestritt dies bisher. Wie die Zeitung weiter berichtete, wurden seit 2010 keine noch so kleine Schritte in die Wege geleitet, um den drohenden Verfall zu mindern. Man habe immer wieder das Gespräch mit dem Eigentümer gesucht, zitierte die Zeitung den Schlossbesitzer.
Dabei hätte die Denkmalbehörde alle Hebel schalten können, weil man seit den Anfängen wusste, dass der Eigner sich weigerte, Steuern und Abgaben zu zahlen, der aber im Gegenzug Millionenforderungen gegen die Gemeinde Bergen, den Freistaat Bayern und den Bund geltend machen wollte. Die Denkmalbehörde könnte nun dem Eigner die Fesseln enger schnallen und unter Androhung einer Geldstrafe Sanierungsmaßnahmen vorschreiben. Es geht noch mehr, denn die Behörde könnte im Namen des Freistaates besagte Sicherungsmaßnahmen durchführen lassen. Weil man die Kosten aber nicht stemmen wollte, beschloss man lieber, das Denkmal dem Verfall auszusetzen. Somit wird also auch in den kommenden Jahren nicht viel geschehen.
Zwischenzeitlich Denkmalschutz
Das Wasserschloss Syburg mit seiner Schlossanlage wurde vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege als Baudenkmal in die Bayerische Denkmalliste eingetragen. Die untertägigen Bestandteile des Wasserschlosses und die mittelalterliche Vorgängeranlage wurden zu einem Bodendenkmal erklärt. Zusätzlich ist ein südöstlich des Schlosses befindliches Gasthaus, ein zweigeschossiger Walmdachbau aus dem 18. Jahrhundert zusammen mit seinem Nebengebäude in die Denkmalliste eingetragen. Das Schloss ist als landschaftsprägendes Denkmal eingestuft.