Bremen (aw). Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) bewilligt aus dem Denkmalschutz Sonderprogram X insgesamt 1.078.938 Euro für Instandsetzungsmaßnahmen an Denkmälern in Bremen und Bremerhaven, das ist deutlich mehr als nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel für das Land Bremen vorgesehen. Die erfreuliche Nachricht übersandten die Mitglieder des Deutschen Bundestages Elisabeth Motschmann, Sarah Ryglewski und Uwe Schmidt an Landeskonservator Prof. Georg Skalecki, dass der am 19. Mai 2021 tagende Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Mittel aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm X für national bedeutende Kulturdenkmäler freigegeben habe.
Die Fördersumme teilt sich im Einzelnen wie folgt auf: 644.000 Euro für die Instandsetzung des Glasdaches über dem vorderen Lichthof des Überseemuseums, 200.000 Euro für die Maßnahmen am schadhaften Mauerwerk der Friedhofskapelle auf dem Wulsdorfer Friedhof in Bremerhaven, 100.000 Euro für die denkmalgerechte Instandsetzung des Halbportalkrans von 1925 des Museumshafens in Bremerhaven vor dem Deutschen Schifffahrtmuseums, 64.250 Euro für die Sanierung der Metallteile des Simon-Loschen-Leuchtturms in Bremerhaven, 40.000 Euro zur Wiederherstellung der Standsicherheit der römischen Bank als Teil der historischen Parkarchitektur im Bürgerpark und 30.000 Euro für die Wiederherstellung des Daches des Wohnhauses Raschens Werft in Bremen-Nord.
"Dank dieser aus Bundesmitteln bereitgestellten Fördergelder, können jetzt denkmalpflegerische Sanierungsprojekte umgesetzt werden", freut sich Landesdenkmalpfleger Georg Skalecki und dankt der Bremer Politik für ihr Engagement auf Bundesebene.
"Die Förderanträge wurden vom Landesamt für Denkmalpflege vorbereitet und fachlich begründet. Zu allen Anträgen sind Gutachten zum Denkmalwert und Stellungnahmen zu den Sanierungsprojekten erforderlich", sagt Skalecki. Außerdem seien die Drittmittel als Investitionsmittel von besonderer Bedeutung, sie lösten weitere Investitionen aus, die letztlich der regionalen Wirtschaft und den lokalen Handwerkern zugutekommen, erläutert Skalecki.
Die Erhaltung der vielfältigen Kulturlandschaften in Deutschland ist eine Aufgabe von gesamt-staatlicher Bedeutung. Diesem Ziel gelten 70 Millionen Euro des Denkmalschutz-Sonderprogramms X des BKM. Dieser Betrag soll möglichst flächendeckend in ganz Deutschland eingesetzt werden. Die Bundesbeteiligung beträgt grundsätzlich bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Länder, Kommunen oder Dritte beteiligen sich an den aus Bundesmitteln geförderten Maßnahmen mit gleich hohen, mindestens aber angemessenen Haushaltsmitteln.