Hamburg (aw). Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) der Finanzbehörde hat im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) ein Teilgrundstück mit den Überresten des ehemaligen Neuen Israelitischen Tempels in der Poolstraße 12 in der Hamburger Neustadt erworben. Mit dem Ankauf wird sichergestellt, dass dieses bedeutende Kulturdenkmal dauerhaft erhalten und geschützt werden kann. Die unter Denkmalschutz stehende ehemalige Tempelanlage soll als jüdisches Kulturdenkmal und Erinnerungsort baulich erhalten und für die Öffentlichkeit zugänglich werden. Gleichzeitig soll auf dem Grundstück Wohnraum realisiert werden. Dazu wird der LIG ein Nutzungskonzept entwickeln.
Den Überresten des ehemaligen Neuen Israelitischen Tempels kommt eine besondere religiöse und geschichtliche Bedeutung zu. 1844 wurde in der heutigen Poolstraße 12 der erste Tempel einer eigenständigen jüdischen Gemeinde des damals noch jungen liberalen Judentums in Deutschland überhaupt errichtet, der bis 1932 für Gottesdienste genutzt wurde und 1937 unter Wert verkauft werden musste. Das Tempelgebäude wurde im 2. Weltkrieg durch eine Fliegerbombe weitgehend zerstört und ist von der Stadt seit vielen Jahren unter Denkmalschutz gestellt.
„Es ist gemeinsames Ziel des Senats, jüdisches Leben in Hamburg wieder stärker sichtbar und erlebbar zu machen. Im jüdischen Erbe in unserer Stadt kommt dem Tempel eine ganz besondere Bedeutung zu, der wir mit dem Ankauf und nun der Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes Rechnung tragen können und werden. Ich freue mich, dass es unserem Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen gelungen ist, an dieser zentralen Stelle ein solches Grundstück zu erwerben. Nach dem Entschluss für die Bornplatz-Synagoge und der Sanierung des Trauerhauses auf dem jüdischen Friedhof ist das die dritte wichtige Entscheidung, die auch unserer historischen Verantwortung gerecht wird“, sagte Finanzsenator Dr. Andreas Dressel.
Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen ergänzte: „Mit der ehemaligen Tempelanlage an der Poolstraße erhalten wir einen weiteren wichtigen Erinnerungsort jüdischen Lebens in unserer Stadt. Als öffentlich zugängliches Kulturdenkmal sollen die Relikte des Tempels an zentraler Stelle jüdische Geschichte erfahrbar machen. Gleichzeitig soll die ehemalige Tempelanlage eingebunden werden in neue Wohnbebauung, die sich in die würdige Gestaltung des Ortes einfügen wird. Damit setzen wir ein deutliches Zeichen: Jüdisches Leben ist ein fest verwobener Bestandteil auch des gegenwärtigen und zukünftigen Zusammenlebens in Hamburg.“
Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien lobt die Maßnahme als Erfolg und blickt auf die vielen Jahre zurück, in denen sich das Denkmalschutzamt für den Erhalt der Reste des weltweit ersten Tempelbaus einer liberalen jüdischen Gemeinde in der Poolstraße eingesetzt hat. Mit dem Erwerb des Grundstücks ist dieses bedeutende Denkmal endlich dauerhaft gesichert, so Brosda. Vor allem aber sieht der Senator für Kultur und Medien die Chance, dass hier ein lebendiger Ort entsteht, der nicht nur Erinnerung wach hält, sondern eingebunden ist in die Entwicklung der Stadt. Hier soll ein öffentlich zugänglicher Ort entstehen, an dem Menschen wohnen und zusammenkommen, leben und erinnern können.