Neubrandenburg (aw). Das Gebäudeensemble Neustrelitzer Straße 49 bis 109 und die Geschwister-Scholl-Straße 1a in Neubrandenburg (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) stehen ab sofort unter Denkmalschutz. Dies teilte das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern mit. Nachdem Planungen bereits in den 1970er Jahren vorlagen, wurde das Wohngebiet an der früheren Leninstraße ab 1980 mit insgesamt 15 11- und 14-geschossigen Baukörpern auf der Ostseite der F 96 (heute B 96) in WBS 70-Bauweise für ungefähr 3.000 Einwohner nach Entwürfen von Iris Dullin-Grund, Günter Gisder und Manfred Hartung errichtet. Vier Nordgiebel wurden großflächig mit repräsentativen Wandbildern aus Meißner Kacheln von Wolfram Schubert gestaltet.
Konstituierende Elemente des Wohngebietes wurden in der Reihenfolge ihrer Wertigkeit als Denkmal vom Landesamt dargestellt. Dabei handelt es sich um die städtebauliche Anlage der im Wesentlichen in vier Gruppen gegliederten und Höfe ausbildenden 15 Baukörper von 11 bis 14 Geschossen samt Kaufhalle und Kindereinrichtung, die architektonische Gestaltung aus Grundelementen der Wohnungsbauserie 70 (WBS 70) mit ihren rasterförmigen Fassaden, den verschiedenen Oberflächen aus Keramik und Putzen unterschiedlicher Körnung sowie dem damit einhergehenden Eindruck der „Plattenbauweise“, wie auch die vier großflächigen Wandbilder von Wolfram Schubert sowie die Material- und Farbvariationen in den Oberflächen der normierten Großtafeln und Brüstungselemente. Ergänzend wurde die Gestaltung der Erdgeschosszone mit kleinen Läden berücksichtigt, wie auch die Freiraumgestaltung mit Wegebeziehungen, insbesondere Hochbeete und Treppen.
Das Landesamt hat die Denkmalwürdigkeit des Objektes festgestellt und begründet dies unter anderem damit, dass das in den Jahren 1980 bis 1985 errichtete Wohngebiet „ein abwechslungsreich strukturiertes und funktional organisiertes Ensemble von besonderer städtebaulicher Qualität und von hohem baugeschichtlichem und künstlerischen Wert“ ist. Erreicht wird dies, so heißt es in der Begründung, durch die „architektonische Anwendung der Grundelemente aus der WBS 70-Serie, die das wesentliche Mittel des Wohnungsbaus in den letzten beiden Jahrzehnten der DDR war.“ Hervorgehoben wird zudem, dass das Ensemble ohne Teilabbrüche, umfassende Änderungen an den Fassaden oder Erweiterungen authentisch erhalten ist. Mit den großflächigen Wandbildern auf den Stirnseiten der Blöcke werden auf „hohem Niveau innerhalb des Ensembles grafisch-ornamentale und farbliche Akzente“ gesetzt.
Außerdem wird auf den Zeugniswert für die Geschichte Neubrandenburgs und für die Politik- und Sozialgeschichte der späten DDR verwiesen. Das Ensemble besitze einen exemplarischen Wert für den Wohnungsbestand der ehemaligen Bezirksstadt. Als besonderes Zeugnis der Ära Honecker wird dem Ensemble ein hoher Seltenheitswert zugeschrieben.