Fördervertrag für das Rathaus in Bad Gandersheim

Rathaus in Bad Gandersheim. Foto: Roland Rossner/Deutsche Stiftung Denkmalschutz

Bad Gandersheim (dsd/aw). Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) unterstützt die Restaurierung der Ostfassade des Rathauses in Bad Gandersheim (Landkreis Northeim) mit 40.000 Euro. Die Denkmalstiftung unterstützte bereits vor drei Jahren Maßnahmen an dem denkmalgeschützten Gebäude, ebenfalls mit 40.000 Euro. Im Jahre 1580 wurden während eines verheerenden Stadtbrandes weite Teile der Altstadt vollständig zerstört. Auch das damals neu gebaute Rathaus fiel den Flammen zum Opfer. Man baute das Ratsgebäude neu auf, mitten in der Stadt im Stil der Weserrenaissance unter Einbezug des Kirchenschiffs der ebenfalls ausgebrannten Marktkirche.

Den Westturm der Kirche wählte man als Bezugspunkt. Nach Osten schloss sich die ehemalige Kirche an, nach Westen erweiterte man den Bau in nahezu gleicher Länge, so dass sich das Rathaus heute als ein zweigeschossiger Querbau mit mittigem, erhöhtem Turm zeigt. Der Bau des späten 16. Jahrhunderts ist bis heute nahezu unverändert erhalten geblieben, leichte Veränderungen erfolgten im 18./19. Jahrhundert durch die Erneuerung der Dachwerke und in den 1980er Jahren durch die Neukonzeption des Heimatmuseums im Turm und im Dachgeschoss, wozu ein neues Zugangsportal auf der Nordseite des Turmes in historisierenden Formen geschaffen wurde.

Die an der Ost- und Südfassade angebrachten, farbenreich gefassten Renaissance-Erker verweisen auf die Bedeutung des Bauwerks. Die Nordfassade bildet die Hauptfassade, der Zugang erfolgt über die Eingangsportale im Obergeschoss, die durch eine steinerne Treppe erschlossen sind. Von der Innenausstattung erhalten sind die verzierten, geschnitzten Unterzüge mit Wandvorlagen im Westbau. Im dortigen Ratskeller findet sich noch ein auf 1588 datierter Kamin, der vermutlich vormals im Obergeschoss gestanden hat.

Schäden durch Setzungen im Baugrund, Feuchtebelastung durch den Straßenverkehr, Streusalze und Witterungseinflüsse sind zu beseitigen. Zunächst wurden die West- und Nordfassade saniert. Das Schadensbild zeigt sehr deutlich, dass die Sanierung der 1970er Jahre nicht objektgerecht erfolgt ist. Vor allem der an manchen Stellen bis zu sieben Zentimeter dick aufgetragene Zementputz muss wieder abgenommen werden, um an die darunterliegenden schadhaften Fugen zu gelangen und diese sanieren zu können.