Düsseldorf (aw). Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat das „Städtebauförderprogramm 2021“ und den „Investitionspakt Sportstätten 2021“ veröffentlicht: In diesem Jahr werden 294 Projekte in 214 Städten und Gemeinden vorbehaltlich des Inkrafttretens der Verwaltungsvereinbarung 2021 zwischen den Ländern und dem Bund bewilligt.
„Erfolgreiche Stadtentwicklung bedeutet immer, sich auf den Wandel einzustellen. Die Corona-Pandemie und die Digitalisierung aller Lebensbereiche sind die aktuellen Herausforderungen, insbesondere für Innenstädte und Ortskerne. Es droht ein zunehmender Funktions- und Attraktivitätsverlust aller Lebensbereiche: Einkaufen, Mobilität, Bildung, Kultur und Versorgung. Die Städtebauförderung hilft, neue Wege zu gehen. Von den rund 368 Millionen Euro aus Finanzmitteln der Landes Nordrhein-Westfalen, des Bundes und der Europäischen Union fließen rund 254 Millionen Euro für Investitionen in 174 Innenstädte, Ortskerne und Stadteilzentren.“, so Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Bundesbauminister Horst Seehofer: „Wir wollen, dass sich Städte und Gemeinden in ganz Deutschland zukunftsorientiert und nachhaltig weiterentwickeln. Deshalb fördert der Bund den Städtebau in diesem Jahr mit 900 Millionen Euro. Damit investieren wir in unsere Heimat.“ Auch der Klimaschutz wird in der Städtebauförderung berücksichtigt: Ein Beitrag zum Klimaschutz bzw. zur Anpassung an den Klimawandel ist eine essentielle Fördervoraussetzung, was zur Realisierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Stadtnatur und zur energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude führt.
An der Finanzierung der ausgewählten Projekte des Städtebauförderprogramms 2021 beteiligen sich das Land Nordrhein-Westfalen mit 195 Millionen Euro, der Bund mit 171 Millionen Euro und die Europäische Union mit zwei Millionen Euro. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat erstmals mit dem Programmaufruf 2019 auch die ausdrückliche Förderfähigkeit von Schwimmbädern aufgenommen. Mit dem Förderjahr werden weitere zehn Maßnahmen an und in Schwimmbädern mit einem Gesamtvolumen von rund 15,3 Millionen Euro gefördert. Durch die Städtebauförderprogramme und Sonderaufrufe des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes konnten bzw. können in den Jahren 2019 bis 2021 somit insgesamt 68,7 Millionen Euro in 42 Städten und Gemeinden zum Erhalt bzw. zum Aus- und Umbau von Schwimm-Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt werden.
Höchste Einzelfördersummen 2021 (kreisfreie Städte) erhalten die Städte Oberhausen mit 12,844 Millionen Euro, Bochum mit 6,97 Millionen Euro, Duisburg mit 6,909 Millionen Euro, Krefeld mit 6,089 Millionen Euro, Leverkusen mit 5,864 Millionen Euro und Essen mit 5,615 Millionen Euro. Höchste Einzelfördersummen 2021 (kreisangehörige Städte) erhalten die Städte Soest mit 6,965 Millionen Euro, Kamen mit 6,000 Millionen Euro, Dinslaken mit 5,727 Millionen Euro, Arnsberg mit 5,700 Millionen Euro und Alfter mit 5,601 Millionen Euro.
Für den Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten sind für das Programmjahr 2021 viele Projekte von hoher Qualität eingereicht worden, die nicht in Gänze im Jahr 2021 bewilligt werden können: Eine erneute Antragstellung für das Förderjahr 2022 durch die Kommunen ist aufgrund der Vielzahl der vorliegenden Anträge nicht erforderlich. Gleichwohl können eingereichte Projekte weiter qualifiziert werden. Die Bezirksregierungen werden dazu im Laufe des Sommers 2021 auf die Kommunen zukommen, die für eine Förderung im Jahr 2022 in Betracht kommen.
Das komplette Städtebauförderprogramm NRW 2021 sowie weitere Informationen zur Städtebauförderung in Nordrhein-Westfalen finden Sie unten zum Download sowie auf der Seite: Programme der Städtebauförderung.