Abbruch der Papierfabrik erneut herausgeschoben

Leer stehendens Bürogebäude auf dem Gelände der Papierfabrik Anfang 2014.
Leer stehendens Bürogebäude auf dem Gelände der Papierfabrik Anfang 2014.

Düsseldorf (aw). Seit dieser Woche liegt die Genehmigung für den Abbruch der ehemaligen Papierfabrik Hermes in der Fringsstraße seitens der Bauaufsicht vor. Doch wer meint, dass die Ruine, die die letzten Monate und Jahre mit Dutzenden Bränden, Vandalismus, Unfällen und sogar einem Mord von sich reden machte, nun endlich dem Erdboden gleichgemacht werden könnte, der irrt gewaltig. Der Vorstandsvorsitzende der Rialto Capital AG als Eigentümer der Brache, Markus Mertens, hat den Abbruch nun verschoben, weil dieser auf die Baugenehmigung für das geplante Bürohaus und die Logistikhallen warten möchte. Ohne diese ist Mertens das Risiko des mehr als zwei Millionen Euro teuren Abbruchs zu hoch.

Grund für die noch ausstehende Genehmigung des Bauantrages ist die Politik. Auf Antrag der SPD wurde die Entscheidung vertagt, diese soll nun im Januar fallen. Wie Gerd Deihle (SPD) gegenüber der "Westdeutschen Zeitung" mitteilte, war das, was die Planungsverwaltung vorgelegt hatte zu wenig informativ. Bezogen hatte sich der Bauantrag lediglich auf den Neubau des Bürohauses. Deihle vermisste den Bauantra für die ebenfalls hier geplanten Logistikhallen. Und genau diese sollen später gebaut werden, um den Verkehr zu entzerren. Doch dies überzeigte die Politiker nicht.

Investor Mertens versuchte vergebens, die Bedenken der Politik aufzuhebeln, vergebens. Mertens verwies auf die Neuss-Düsseldorfer Häfen, mit denen er einen Erbpachtvertrag habe. In diesem sei festgelegt, dass auf dem rund 27.000 Quadratmeter großen Gelände der ehemaligen Papierfabrik 80 Prozent Gewerbe-Bauten und nur 20 Prozent Bürogebäude gebaut werden dürften. Mertens sei bereit, mit beiden Bauvorhaben gleichzeitig zu beginnen, wenn dies gewünscht würde. Bis nun im Januar die SPD mit allen Beteiligten entscheiden möchte, bleibt die Ruine also noch stehen. Und auch der Wachschutz darf seinem Auftrag weiter nachgehen, um Unbefugte aus den stark ruinösen Gebäuden fernzuhalten.