Wolfsburg (aw). Der historische Ortskern von Fallersleben ist eine städtebauliche Anlage mit unverwechselbarem Charakter, die erhalten und geschützt werden soll. Dieses ist schon seit 1996 Ziel und Konsens. Damals wurde die erste Erhaltungssatzung für die Fallerslebener Altstadt beschlossen. Um dieses noch besser begründen zu können und eindeutige Regeln einzuführen, wurde eine Überarbeitung vom Ortsrat Fallersleben initiiert, die in Kürze zum Satzungsbeschluss vorliegt.
Parallel beginnen die ersten Vorarbeiten zum Entwurf einer Gestaltungssatzung mit der Technischen Universität Berlin. Professorin Gabi Dolff-Bonekämper vom Institut für Stadt- und Regionalplanung, Fachgebiet Denkmalpflege und zwölf Studierende haben jetzt im November damit begonnen, sich mit Fallersleben intensiv auseinander zu setzen.
„Wir haben eine junge, sehr motivierte Gruppe der Hochschule gewinnen können, die – so ist unsere Hoffnung – auch viele Zukunftsfragen einbringen und diskutieren wird“, freut sich Stadtbaurat Kai-Uwe Hirschheide über die wissenschaftliche Begleitung der Berliner Universität, deren Lehrstuhl zu den wichtigen Forschungseinrichtungen für Denkmalpflege in Deutschland zählt.
Die Gruppe bringt Wissen aus unterschiedlichen Bachelor-Studiengängen mit und ist sehr interdisziplinär aufgestellt. „Wir haben viele Fragen und werden in den nächsten Wochen auch Gespräche in Fallersleben führen“, unterstreicht Gabi Dolff-Bonekämper. „So fragen wir uns, wie die Fallerslebener sich selber im Stadtraum erleben und welchen Wert sie dem Stadtbild in ihrem Alltag beimessen.“
Mit einer Erhaltungssatzung können Kommunen städtebauliche Eigenarten oder bauliche Anlagen eines bestimmten Gebietes sichern. In Fallersleben, das 942 erstmals urkundlich erwähnt wurde, ist dies vor allem das Stadtbild des 16. bis 19. Jahrhunderts mit vielen Fachwerkhäusern und auch mit historischen und jüngeren Ziegelbauten, die durch eine kleinteilige Gliederung geprägt sind.
Werden Gebäude oder bauliche Anlagen neu errichtet, zurückgebaut, geändert oder einer neuen Nutzung zugeführt, bedarf es dann einer baurechtlichen Genehmigung. Im Unterschied dazu sind Gestaltungssatzungen eher anders ausgerichtet. Sie können die Gebäude betreffen, aber auch Werbeanlagen oder die Gestaltung von Freiräumen und -flächen, insbesondere Einfriedungen.
Eine Gestaltungssatzung sucht nach verbindenden Elementen zum Beispiel in den Materialien oder Farben für Fassaden oder Dächer. Sie soll aber gleichzeitig genügend Raum für Individualität bieten und neue technische oder gesellschaftliche Entwicklungen integrieren. Dazu zählen unter anderem Sonnenschutzelemente, Solar- und Photovoltaikanlagen.
Ziel der Arbeiten, die über das gesamte Wintersemester durchgeführt werden, sind Vorschläge für eine Gestaltungssatzung, wie Peter Albrecht, Leiter des zuständigen Geschäftsbereichs Stadtplanung und Bauberatung bei der Stadt Wolfsburg unterstreicht. „Wir denken nach über den ersten Vorentwurf einer Gestaltungsfibel als Grundlage für die weitere Diskussion in der Arbeitsgruppe und mit dem Ortsrat.“ Eine solche Fibel könnte verschiedene Varianten aufzeigen und visualisieren.