Essen/Düsseldorf (pm/aw). Wenn Bahnreisende an ihrem Ziel ankommen, dann ist das Erste, was sie sehen meist der Bahnhof. Viele der oftmals denkmalgeschützten Empfangsgebäude dienen als Tor zum Ort, sind stadtbildprägend und repräsentieren die Kommune, in der sie sich befinden – ähnlich wie eine Visitenkarte. Hatten die Gebäude in früheren Zeiten oft vielfältige bahnbezogene Funktionen wie Wartesäle, Gepäckabfertigungen oder Bahnhofsvorsteherbüros, sind viele dieser Funktionen und ihr damaliger Glanz mit den Jahren verloren gegangen.
Während Angebote der Reisendenversorgung wie Bäckereien, Bahnhofsbuchhandlungen und Convenience Stores in vielen Bahnhöfen grundsätzlich vorhanden sind, stehen nun weite Teile der Gebäude leer oder sind untergenutzt. Gleichzeitig sind Nordrhein-Westfalens Bahnhöfe aber wichtige Verkehrsschnittstellen und sehen heutzutage täglich viel mehr Menschen ein- und ausgehen, als früher. Trotzdemdem warten Empfangsgebäude und Bahnhofsvorplätze vielerorts noch darauf, entsprechend der heutigen Anforderungen denkmal- bzw. stadtbildgerecht saniert, entwickelt und genutzt zu werden. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat dies erkannt und unterstützt Kommunen deshalb zusammen mit der DB Station&Service AG bei der Sanierung und städtebaulichen Attraktivierung der Empfangsgebäude und Umfelder.
Zuschüsse helfen Kommunen bei der Sanierung
Im September 2021 unterzeichneten die Deutsche Bahn und das Land Nordrhein-Westfalen die Vereinbarung zur Unterstützung von Kommunen bei der Sanierung ihrer Bahnhöfe und Vorplätze durch Zuschüsse aus der Städtebauförderung. Kommunen sollen so ermutigt werden, ihre Bahnhöfe durch aktives Mitwirken attraktiver zu machen, sie zu beleben und mehr Menschen zum Bahnfahren zu motivieren. Es wurde ein gemeinsamer Letter of Intent (LOI) für „Schöner Ankommen in NRW“ geschlossen und in einem ersten Schritt wurden 20 Bahnhofsgebäude, besonders an mittelgroßen Bahnhöfen wie zum Beispiel Ahlen, Düren, Haltern, Neuss, Schwerte und Krefeld, für das Programm ausgewählt. Die Förderung des Landes erfolgt im Rahmen der Städtebauförderung zum jeweiligen kommunalen Fördersatz zwischen 50 % und 80 %. Die Bahn beteiligt sich am Eigenanteil der Kommune, der verbleibende Mindesteigenanteil der Kommune beträgt mindestens 10 %.
Hintergrund ist, dass in der Vergangenheit bereits an vielen Stellen im Rahmen des Verfahrens „Empfangsgebäudepakete NRW“ Bahnhöfe aufgewertet wurden. Jedoch konnten die Empfangsgebäude, die Eigentum der Deutschen Bahn sind, nicht durch Fördergelder aus der Städtebauförderung unterstützt werden. Da der Zustand von Nordrhein-Westfalens Bahnhöfen aber im allgemeinen Interesse liegt und zum Gemeinwohl gehört, hat die Landesregierung die Initiative „Schöner Ankommen in NRW“ initiiert und dafür gesorgt, dass die Städtebauförderung auch in diesen Fällen zum Einsatz kommen kann.
Durch die Förderung soll es den Kommunen gelingen, effektiv die Leerstände in den Bahnhofsgebäuden zu verringern, die Attraktivität zu steigern und bei der Sanierung wichtige Aspekte des Denkmalschutzes zu wahren. Eine Kombination mit Mitteln der DB und des Bundes sowie auch die Einbindung der DB-Spezialisten für „Station Design“ soll zu einer gesamthaften Entwicklung und Aufwertung der Empfangsgebäude führen.
Wesentliches weiteres Handlungsfeld im Rahmen von „Schöner Ankommen in NRW“ sind auch die Bahnhofsumfelder mit Bahnhofsvorplätzen, Anbindung an die Stadtteile sowie Verkehrsschnittstellen. Hier geht es um die gemeinsame Konzeptentwicklung mit den Kommunen. In Förderkonferenzen mit dem Ministerium, der Bezirksregierung und auch den Zweckverbänden werden dann mögliche Förderungen aus Mitteln der
Wie werden die Kommunen unterstützt?
Das Förderangebot teilt sich in zwei Kategorien auf, die konzeptionelle/planerische Unterstützung und die investive Unterstützung. Zur ersten Kategorie zählen beispielsweise die Besichtigung der Gebäude durch die DB Station&Service AG, Mitarbeitende der BEG sowie Gutachter und Architekten. Auch die Konzeptentwicklung für die Sanierung, die Erstellung von Kostenschätzungen und Baugutachten sowie die Erarbeitung von Umsetzungsmodellen und Vertragsentwürfen ist Teil des Programms. Genauso die allgemeine Beratung und Verfahrenssteuerung des Projektes.
Zur investiven Unterstützung gehören die Sanierung der Empfangsgebäude, die Schaffung von Räumen für kommunale Gemeinbedarfseinrichtungen und die Aufwertung der Bahnhofsvorplätze inklusive der Anbindung des Bahnhofs an die umliegenden Ortsteile. Der Vorteil für die Kommunen liegt darin, dass die Entwurfsplanung zu Empfangsgebäuden (LPH3 HOAI) sowie Rahmenplanungen für städtebauliche und verkehrliche Bausteine der Umfelder im Rahmen des Unterstützungsangebots vom Land Nordrhein-Westfalen und der Deutschen Bahn finanziert werden.