Neuauflage eines Denkmalförderprogramms für Nordrhein-Westfalen

Symbolfoto. Foto: pixelio/Jorma Bork

Herten/Münster (ms/aw). Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt im Jahr 2019 die Neuauflage eines Denkmalförderprogramms. Privatpersonen, Denkmalpflegeorganisationen oder gemeinnützige Träger können im Rahmen des Programms „Private Denkmalpflegemaßnahmen“ bis zum 21. September 2018 Förderanträge für das Jahr 2019 stellen. Anträge sind über die Untere Denkmalbehörde der Stadt Herten bei der Bezirksregierung Münster einzureichen.

Förderanträge können mit bis zu einem Drittel der denkmalpflegerischen Gesamtkosten gefördert werden. Entsprechende Anträge müssen spätestens bis zum 21. September 2018 bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Herten eingegangen sein, da die Frist für die Einreichung bei der Bezirksregierung Münster am 1. Oktober 2018 endet. Ansprechpartner bei der Stadt Herten ist Berthold Vatteroth, Telefon (0 23 66) 303 402, E-Mail bsb@herten.de.

Maßnahmen und einzureichende Unterlagen

Maßnahmen, die der Sicherung, dem Erhalt und der Instandsetzung eines Denkmals dienen und im Jahr 2019 vollständig umgesetzt werden können, sind für eine Förderung grundsätzlich besonders geeignet. Für größere Vorhaben besteht auch die Möglichkeit, die Maßnahme über einen Zeitraum von mehreren Jahren umzusetzen.

Neben einem vollständig ausgefüllten Antragsvordruck sollten dem Antrag mindestens folgende Unterlagen beigefügt werden:

  • Lageplan, Entwurfs- oder Bauzeichnungen
  • Kostenermittlung (Kostenschätzung) gem. DIN 276
  • Kopie der Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz
  • Kopie der Eintragung in die Denkmalliste

Für eine positive Förderentscheidung sind neben der Bedeutung des Denkmals insbesondere auch die Antragsqualität sowie die Vollständigkeit der eingereichten Antragsunterlagen ausschlaggebend. Darüber hinaus können nur solche Anträge berücksichtigt werden, denen ein plausibles Finanzierungskonzept zugrunde liegt. Vor Erteilung des Zuwendungsbescheides darf mit den Maßnahmen noch nicht begonnen werden oder begonnen worden sein.

Richtlinien und Vordrucke

Weitere Informationen zum Denkmalförderprogramm 2019, die geltenden Richtlinien zur Denkmalförderung des Landes NRW sowie die notwendigen Vordrucke zur Antragstellung sind auf der Homepage der Bezirksregierung Münster www.bezreg-muenster.de zu finden. Die Antragsvordrucke können auch bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Herten angefordert werden.