Wesseling (aw). Seit der Schließung befindet sich das ehemalige, 90.000 Quadratmeter große Fabrikgelände der Deutsche Norton (Norton-Werke) und die darauf befindlichen Gebäude in zusehender Verwahrlosung. Seitens der Stadt Wesseling wurden in der Vergangenheit mehrfach Lösungen gesucht und Versuche unternommen, um das brachliegende ehemalige Gelände anderweitig sinnvoll zu nutzen, zahlreiche Lösungsversuche zwischen der Stadtverwaltung und dem Eigentümer sind gescheitert. Der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz (RVDL) wollte die Gebäude gerne unter Denkmalschutz stellen, weil es gleich mehrere denkmalrelevante Eigenschaften der Norton-Werke gibt, die eine Eintragung rechtfertigen würden, so der RVDL.
Weil sich lange nichts tat, der Eigentümer den Kopf in den Sand steckte und die Brache immer wieder für Negativschlagzeilen sorgte, hat der Rat der Stadt nun auf Vorschlag der Verwaltung eine Vorkaufsrechtssatzung auf den Weg gebracht, um die Fehlentwicklungen endlich zu beenden und die Fläche gewerblich nutzbar zu machen. Wie Bürgermeister Erwin Esser jetzt mitteilte, verpflichte Eigentum. Er wie auch seine Vorgänger seien in den vergangenen Jahren auf mehrere Generationen Eigentümer zugegangen, ohne Erfolg. Auch die Vermittlung durch Flächenpool NRW führte zu keiner Einigung. Deshalb wurde nun eine beschlossene Satzung zum Beschluss vorgelegt.
Gemeinden können gemäß Baugesetzbuch mit einer solchen Satzung zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung Flächen in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, definieren, an denen ihr ein Vorkaufsrecht zusteht. Für das Norton-Gelände kann das sogenannte besondere Vorverkaufsrecht im Falle des beabsichtigten Verkaufs von Teilflächen als auch des gesamten Areals ausgeübt werden.