Steigerlied und Trinkhallenkultur sind immaterielles Kulturerbe

Denkmalgeschützte Trinkhalle (ehemaliges Milchhäuschen) in Kamp-Lintfort. Foto: STeffen Schmitz/CC BY-SA 4.0

Düsseldorf (aw). In einem fortlaufenden Prozess ermittelt und dokumentiert das Land das kulturelle Erbe auf seinem Gebiet. Eine Jury hat im diesjährigen Verfahren aus insgesamt 18 eingegangenen Bewerbungen zwei Traditionen in Nordrhein-Westfalen ausgewählt, die nun von Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen bestätigt worden sind: Das Steigerlied und die Trinkhallenkultur im Ruhrgebiet erhalten jeweils einen Eintrag im Landesinventar des immateriellen Kulturerbes. „Das Landesinventar ist ein eindrückliches Zeugnis der menschlichen Kreativität und kulturellen Vielfalt in Nordrhein-Westfalen“, sagt Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen. „In diesem Jahr kommen mit dem Steigerlied und der Trinkhallenkultur im Ruhrgebiet zwei lebendige Traditionen dazu, die für Solidarität und sozialen Zusammenhalt und damit für eine ganz besondere Facette der kulturellen Ausdrucksformen in Nordrhein-Westfalen stehen.“

Steigerlied: „Glück auf, Glück auf, der Steiger kommt“ – selbst nach dem Ende des Steinkohlebergbaus in Deutschland hat das Steigerlied, das zu vielfältigen Anlässen gesungen wird, seine identitätsstiftende Kraft nicht eingebüßt. Der von einer eingängigen Melodie begleitete Text spiegelt die Lebenswelt der Bergleute wider und zeugt von Schaffenskraft, Solidarität und Optimismus.

Trinkhallenkultur im Ruhrgebiet: Auch bei der Trinkhallenkultur im Ruhrgebiet spielt der soziale Zusammenhalt eine zentrale Rolle: Trinkhallen nehmen als typische Treffpunkte eine wichtige Funktion für die Nachbarschaft ein und stellen Orte der Integration und des Austausches dar.

Beide Kulturformen sind auch in anderen Regionen Deutschlands teils weit verbreitet, zeichnen sich jedoch durch ihren deutlichen Bezug zu Nordrhein-Westfalen für die Aufnahme in das NRW-Landesinventar aus.

Das Landesinventar wurde eingerichtet, um die Sichtbarkeit der kulturellen Vielfalt zu erhöhen und das ehrenamtliche Engagement im Land zu stärken. Mit dem Steigerlied und der Trinkhallenkultur im Ruhrgebiet umfasst das Landesinventar nun insgesamt zwölf Einträge, darunter die Anlage und Pflege von Flechthecken, die Bolzplatzkultur, die Martinstradition, der Rheinische Karneval sowie das Schützenwesen.

Hintergrund des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens ist die Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes, dem die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2013 beigetreten ist. Als Immaterielles Kulturerbe gelten mündliche Traditionen und Ausdrucksweisen, darstellende Künste, gesellschaftliche Bräuche, Wissen in Bezug auf die Natur und das Universum sowie traditionelle Handwerkstechniken. Die nächste Bewerbungsrunde beginnt voraussichtlich im Frühjahr 2021. Interessenten können sich ab sofort in Nordrhein-Westfalen an die Landesstelle Immaterielles Kulturerbe NRW an der Universität Paderborn wenden, um weiterführende Informationen zu beziehen oder sich beraten zu lassen.