Weichen für die Zukunft des Bahnbetriebswerks Bismarck gestellt

Essen/Gelsenkirchen (pm/aw). Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat in ihrer aktuellen Sitzung grünes Licht für den Verkauf des Bahnbetriebswerks Bismarck in Gelsenkirchen gegeben. Zuvor hat die Verwaltung das Ergebnis des vom RVR eingeleiteten Bieterverfahrens im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vorgestellt. Vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsratsgremien des Erstbieters kann der Grundstücksvertrag in Kürze abgeschlossen werden. Danach stellen RVR und Stadt Gelsenkirchen gemeinsam den neuen Investor und sein Nutzungskonzept der Öffentlichkeit vor.

Der 1925 errichtete Betriebsstandort in Gelsenkirchen-Bismarck war über Jahrzehnte ein zentraler Standort für den mit Dampf betriebenen Eisenbahnverkehr im Ruhrgebiet. 1981 wurde das Bahnbetriebswerk durch die Deutsche Bahn stillgelegt. Seitdem nutzen unter anderem Eisenbahnvereine die Gebäude. Sie haben eine beachtliche Anzahl zum Teil historischer Fahrzeuge an dem Standort zusammengefügt. Teilbereiche des fast zehn Hektar großen Areals stehen seit 1991 unter Denkmalschutz. Der Ringlokschuppen und die Drehscheibe sind die markanten Elemente des architektonischen Ensembles.

Der RVR hat das Gelände 2001 von der Deutschen Bahn erworben, um diesen Standort als Haltepunkt und Zielpunkt in die Konzeption der touristischen Emscher Park Eisenbahn einzubinden. Das ehemalige Bahnbetriebswerk sollte als Werkstatt und Anschauungspunkt für historische Bahnfahrzeuge dienen.

Ein Konzept zum touristischen Eisenbahnverkehr im Emscher-Lippe Raum konnte allerdings aus unterschiedlichen Gründen nicht realisiert werden und damit auch nicht die ursprüngliche Nutzungsperspektive für den Standort. Auch für andere Nutzungsideen fand sich kein Investor mit rentablem Konzept. Der RVR hat sich derweil um den Erhalt des Denkmals gekümmert und den ansässigen Eisenbahnvereinen übergangsweise eine Heimat geboten.

Der RVR hat 2021 eine umfassende Standortinventur vorgenommen und gemeinsam mit der Stadt Gelsenkirchen Entwicklungsmöglichkeiten ausgelotet. Im Rahmen eines mehrstufigen Bieterverfahrens wurde nunmehr ein Investor und ein Nutzungskonzept gefunden, das den Denkmalschutz ebenso wie den eisenbahnrechtlichen Planungsvorbehalt berücksichtigt. Trotz Stilllegung unterliegt das Bahnbetriebswerk noch dem Eisenbahnrecht und verfügt über einen direkten Gleisanschluss an das Streckennetz der Deutschen Bahn.

Der Verkauf und die vorgesehene gewerbliche Entwicklung entspricht der Strategie des RVR, ehemals vorgenutzte Flächen zu reaktivieren und neuen Nutzungen zuzuführen. Ein zusätzlicher Flächenverbrauch wird dabei zudem vermieden.