Kernkraftwerk Brunsbüttel: Wieder meldepflichtiges Ereignis

Kernkraftwerk Brunsbüttel. Foto: Dirk Ingo Franke/CC BY-SA 2.0

Brunsbüttel/Kiel (aw). Im Kernkraftwerk Brunsbüttel ist in der vergangenen Woche eine Leckage an einer Kunststoffleitung für Laborabwässer festgestellt worden. Das teilte die schleswig-holsteinische Reaktorsicherheitsbehörde (Energiewendeministerium) am Dienstag, 6. Februar, in Kiel mit. Die Leitung dient dazu, die radioaktiven Abwässer des Chemielabors in den Kontrollbereich des Kernkraftwerks zurückzuführen. Eine Gefährdung von Personen bestand zu keinem Zeitpunkt. Die beschädigte Leitung wird unverzüglich von der Vattenfall-Betreibergesellschaft instandgesetzt.

Die Reaktorsicherheitsbehörde bereitet zurzeit eine Überprüfung aller Kunststoffleitungen in der Abwasseraufbereitung vor. Da es in jüngerer Zeit gehäuft zu vergleichbaren Schäden gekommen ist, soll darüber hinaus auf der Grundlage des Alterungsmanagements eine Zustandsbewertung des gesamten Abwasseraufbereitungssystems im Kernkraftwerk Brunsbüttel durchgeführt werden. Die Behörde hat hierzu einen Sachverständigen eingeschaltet.

Der Defekt wurde der Reaktorsicherheitsbehörde von der Betreibergesellschaft als Meldepflichtiges Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) angezeigt. Das Ereignis liegt unterhalb der sieben Stufen der internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen in Kraftwerken („INES 0“).

Hintergrund: Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und der Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S). Das Kernkraftwerk Brunsbüttel ist bereits seit 2007 dauerhaft abgeschaltet und befindet sich im Nachbetrieb. Die Stilllegung wird vorbereitet.