Lichtenstein (pm/aw). Einen Fördermittelbescheid über 300.000 Euro hat Staatsminister Thomas Schmidt Ende August dem Eigentümer des Schlosses Lichtenstein überbracht. Die Mittel kommen aus dem Sonderprogramm Denkmalpflege des Freistaates Sachsen. Sie sind für die Restaurierung von 20 besonders wertvollen Särgen aus dem 19. und 20. Jahrhundert sowie weiteren Metall- und Holzobjekten der Fürstengruft der Schönburger gedacht. Das Inventar der 1797 angelegten Gruft unter der Schlosskapelle soll nun mit Hilfe der Förderung wissenschaftlich untersucht, restauriert und konserviert werden.
Das Besondere an diesem Inventar: Der Sargbestand ist europaweit einmalig. Besonders hervorzuheben sind sechs Särge aus Gusseisen von durchweg hochwertiger Qualität. Auffällig ist die frühe Herstellungszeit dieser Objekte ab dem Jahr 1800. Nirgendwo sonst wurden solche frühen Beispiele von Prunksärgen aus der früheren Zeit der Industrialisierung in der Bestattungskultur bisher nachgewiesen. In vergleichbaren Inventaren von Grablegen des Land- und Hochadels im deutschsprachigen Raum fanden industriell gefertigte Särge erst deutlich später Verwendung.
»Die Särge in der Fürstengruft bieten einen seltenen Blick in eine Übergangszeit auf dem Weg zur Moderne. Der Bestand in der Gruft auf Schloss Lichtenstein hat den Charakter eines Alleinstellungsmerkmals. Es ist absolut wichtig und richtig, dass diese frühneuzeitliche Bestattungskultur weiter erforscht wird und wir über das Sonderprogramm Denkmalpflege einen entscheidenden Beitrag leisten, um den Sargbestand zu restaurieren und zu erhalten«, betonte Staatsminister Thomas Schmidt heute in Lichtenstein. »Es ist unsere gemeinsame Verpflichtung, dieses kulturelle Erbe zu bewahren und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Denkmalpflege ist eine gesellschaftliche Aufgabe«, so der Minister.
Das Schloss Lichtenstein ist ein geschichtlich und künstlerisch hochwertiges, landschaftsprägendes Kulturdenkmal. Bisher sind knapp 4 Millionen Euro vom Bund und Land in Bestandsuntersuchungen und Sanierungsmaßnahmen des Denkmals geflossen. Das Schloss soll als Kulturdenkmal erhalten und zukünftig als Wellnesshotel genutzt werden. Fürstengruft und Schlosskapelle sollen nach der Sanierung als Gemeinbedarfseinrichtung mit musealem Charakter öffentlich zugänglich sein. Die Gesamtkosten für die Restaurierung der Prunksärge in der Schönberger Fürstengruft betragen rund 528 000 Euro.
Der Erhalt der reichhaltigen und einzigartigen sächsischen Denkmallandschaft hat für die Sächsische Staatsregierung eine hohe Priorität. Aus diesem Grund hat der Freistaat Sachsen 2013 erstmals ein eigenständiges Förderprogramm (Sonderprogramm Denkmalpflege) zur Förderung besonders hochwertiger sächsischer Kulturdenkmale aufgelegt. Zusammen mit den veranschlagten Haushaltsmitteln für die Kofinanzierung des Denkmalschutz-Sonderprogrammes der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien stehen im Doppelhaushalt 2021/2022 für das Jahr 2022 ca. 19 Millionen Euro für Sanierungs-, Instandsetzungs- und Restaurierungsmaßnahmen an besonders hochwertigen Kulturdenkmalen zur Verfügung.