Stadt möchte das Denkmal Schloss Übigau kaufen

Schloss Übigau von der anderen Elbseite aus. Foto: X-Weinzar/CC BY-SA-2.5

Dresden (aw). Das Barockschloss Übigau verfällt seit vielen Jahren. Immer wieder gab es Pläne, die Immobilie wachzuküssen (wir berichteten), diese zerschlugen sich jedoch. Bisherige Besitzer hatten lediglich nur die notdürftigsten Sicherungsarbeiten ausgeführt, teilweise nicht mal diese. Wie die Kulturbürgermeisterin Annekatrin Klepsch (Linke) mitteilt, will die Stadt das Ensemble aus den Jahren 1724 bis 1726 kaufen. Ermittelt wurde dafür ein Wert von etwa 1,3 Millionen Euro. In naher Zukunft soll es ein Treffen zwischen Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) und der aktuellen Eigentümerin geben.

Nicht nur bei den Denkmalschützern - diese attestieren dem Ensemble einen hohen kunst- und kulturgeschichtlichen Wert - machen sich Sorgen über einen überstürzten Verkauf durch die Eigentümerin breit. Denn immerhin war das Schloss bereits für eine kurze Zeit im Internet zum Verkauf angeboten. Man habe Sorge, dass hier von möglichen Käufern nur die Filetstücke herausgepickt, notwendige Sanierungen aber ausbleiben würden, so der Oberbürgermeister.

Die Optionen Enteignung und Vorkaufsrecht schließt die Stadt vorerst aus. Der Grund sind die extrem langwierigen Prozesse und die rechtlichen Hürden. Weil sich die Stadt in der Verantwortung sieht, das Schloss als Denkmal zu erhalten, möchte sie die Immobilie samt Park kaufen. Auf den erwähnten Kaufpreis kämen in jedem Jahr noch mal 50.000 Euro für den Unterhalt an Kosten auf die Stadt zu. Damit wäre aber noch kein Euro in die Sanierung der Immobilie geflossen. Die Kosten dafür werden derzeit geprüft. Was genau man mit dem Schloss vorhat, ist noch nicht klar. Wie die "Sächsische Zeitung" mitteilt, kommt eine Nutzung als Kulturstätte, Schule, Kita oder Museum nicht infrage. Ein Weiterverkauf der Immobilie ist da schon logischer.

Nun wird sich zeigen, ob die Eigentümerin das Denkmal verkauft. Sollte diese dem Wunsch der Stadt nicht nachkommen, wird die Substanz weiter verfallen. Die Stadt hätte dann lediglich die Möglichkeit, dringende Sicherungsmaßnahmen auszuführen und diese später der Eigentümer in Rechnung zu stellen.