Areal der ehemaligen Schießbahn in Zwätzen wird gesichert

Schießplatz in Jena-Zwätzen. Foto: Stadt Jena

Jena-Zwätzen (pm/aw). Die Fläche des ehemaligen Schießplatzes in Jena-Zwätzen muss mit der Errichtung eines Zaunes gesichert werden. Bei dem Schießplatz handelt es sich um eine im Zeitraum von ca. 1930 bis 1953 ehemals militärisch genutzte Fläche. Auch im Anschluss wurde das Areal weiterhin unter anderem durch die Sowjetarmee genutzt. Spätestens seit Beginn der 1990er Jahre ist die Fläche ungenutzt und wurde der natürlichen Sukzession überlassen, so dass heute ein kleiner Wald entstanden ist.

Leider ist mit der Nutzungsaufgabe keine Beräumung der Fläche erfolgt. Die militärischen Hinterlassenschaften verfallen zunehmend und stellen eine akute Gefahr dar. Die Prallwände am Ende der Schießbahnen wurden aus Ziegeln errichtet. Die Feuchtigkeit und Frosteinwirkungen haben dazu geführt, dass sich einzelne Ziegel, bis hin zu ganzen Abschnitten der Bauwerke, ablösen und abstürzen können. Leider übt die Fläche einen hohen Reiz auf Kinder aus, die die Gefahr nur ungenügend einschätzen können.

Weiterhin ist im Zuge der Gefährdungsbeurteilung ist durch die Stadtverwaltung Jena ist im Hinblick auf die ehemalige militärische Nutzung auch eine Untersuchung auf mögliche Bodenverunreinigungen beauftragt worden. Dabei wurden Überschreitungen der Prüfwerte für Schwermetalle nach der Bundesbodenschutzverordnung auf einzelnen Bereichen des Areals festgestellt.

Um eine Gefährdung für Personen auszuschließen, ist im ersten Schritt eine Sicherung der Fläche notwendig. Die Sicherung erfolgt durch den kommunalen Eigenbetrieb KSJ über eine Einzäunung der Fläche. Bei der Einzäunung wird darauf geachtet, dass die Durchlässigkeit des Zaunes für das einheimische Wild durch den Einbau geeigneter Wilddurchlässe gewährleistet bleibt.

Parallel dazu werden in Abstimmung mit der zuständigen Behörde des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) weitere Untersuchungen durchgeführt, in deren Ergebnis auch über eine mögliche Sanierung des Standortes zu entscheiden ist. Der Ortsteilbürgermeister wurde über die notwendigen Sicherungsmaßnahmen informiert.

Eine Nutzung der Fläche nach erfolgter Sanierung wird sich an der Erreichung des Sanierungszieles orientieren und muss im Zuge der Flächennutzungsplanung sorgfältig abgewogen werden.