Landkreis bietet ehemaliges Herrenhaus zum Verkauf an

Ehemaliges Herrenhaus in Zweitschen steht zum Verkauf. Foto: Landratsamt Altenburger Land

Mehna/Zweitschen (aw). Im aktuellen Amtsblatt ist die öffentliche Ausschreibung zum Verkauf des Grundstückes, auf dem das ehemalige Herrenhaus im Mehnaer Ortsteil Zweitschen (Landkreis Altenburger Land) steht, enthalten. Das Grundstück hat eine Größe von 5.012 Quadratmetern. Das Hauptgebäude verfügt über ca. 665 Quadratmeter Nutzfläche (ohne Treppenhaus und Keller). Der bauliche Zustand wird als befriedigend angegeben. Seit 2004 war dort eine Intensivwohngruppe einer heilpädagogischen Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung untergebracht. Zu DDR-Zeiten und auch nach der Wende wurde das Objekt als Kinderheim genutzt. Bis zum 31. Oktober dieses Jahres ist die Liegenschaft noch vermietet. Eine vorzeitige Auflösung des Mietverhältnisses ist jederzeit möglich.

Der Verkehrswert beträgt, gemäß eines Gutachtens vom September des vergangenen Jahres 70.000 Euro. Hinter den Gebäuden befindet sich ein Park mit einem reizvollen alten Baumbestand. Ein Exposé der Liegenschaft kann unter diesem Link heruntergeladen werden.

Die Entscheidung über den Verkauf der Liegenschaft obliegt dem Kreistag. Der Landkreis ist also nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. Eingereichte Angebote sollen ein Konzept für die Nachnutzung enthalten. Vor Abschluss des Kaufvertrages muss die Finanzierung des Kaufpreises nachgewiesen werden.

Verbindliche Angebote mit der deutlichen Kennzeichnung „Nicht öffnen – Ausschreibung Zweitschen Nr. 18“ sind im verschlossenen Umschlag bis zum 10. September 2018 (Posteingang im Landratsamt) beim Landratsamt Altenburger Land, Lindenaustraße 9 in 04600 Altenburg oder im Büro des Leiters des Fachbereichs Bildung und Infrastruktur in der Karl-Marx-Str. 1b, 04626 Schmölln einzureichen.

Für weitere Auskünfte von Interessenten steht im Fachdienst Hochbau und Liegenschaften Frau Schnell (Tel. 03447 586-955) zur Verfügung. Hier können auch Termine zur Besichtigung vereinbart werden.