Schloss Reinhardsbrunn: Landesverwaltungsamt entscheidet

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Weimar/Friedrichroda (aw). Das lange erwartete Enteignungsverfahren für Schloss Reinhardsbrunn ist endlich in Gang gekommen. Wie der "MDR Thüringen" mitteilte, habe das Thüringer Landesverwaltungsamt in einer nicht öffentlichen Anhörung am 20. Juni vom Energieversorger bis zu privaten Gläubigern alle betroffenen Seiten zum Thema befragt. Dabei erläuterten Vertreter der Staatskanzlei noch einmal die Gründe für die angestrebte Enteignung. ZU diesem Schritt war es gekommen, weil aus Sicht der Landesregierung der Eigner das Schloss seit Jahren verfallen lässt (wir berichteten). Bis August haben nun Besitzer und Gläubiger Zeit, ihre Ansprüche oder Einwände schriftlich vorzubringen.

Wie der MDR weiter berichtet, will das Landesverwaltungsamt dann nach Aktenlage entscheiden, ob das Schloss Reinhardsbrunn enteignet wird. Kommt es zu diesem Fall, hat der Anwalt des Eigentümers bereits eine Klage angekündigt. Zu Widersprüchen kann es auch aus den Reihen der Gläubiger kommen, die ihre finanziellen Forderungen geltend machen wollen. Mit dem im deutschen Denkmalschutz bisher einmaligen Verfahren will das Land die Denkmalimmobilie retten. Dem aktuellen Eigentümer wurde bereits über eine Verfügungssperre der Zugang zum Schloss verwehrt. Für den Denkmalschutz und die Banken könnte ein Urteil eine Signalwirkung sein.