Erfurt/Weimar (aw). Wie die Deutsche Presseagentur (dpa) berichtet, könnte die Enteignung des über die Jahre extrem vernachlässigten und verfallenen Schlosses Reinhardsbrunn vermutlich ein Fall für die Justiz werden. Eine Sprecherin der Staatskanzlei teilte mit, dass der Anwalt eines am Verfahren Beteiligten einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung über den Enteignungsbeschluss gestellt habe. Der Antrag ging vor einigen Tagen nach Angaben des Sprechers des Landesverwaltungsamtes in Weimar ein. Das Landgericht Meinigen wäre in diesem Fall für die gerichtliche Klärung zuständig.
Das Enteignungsverfahren für das Schloss wurde im April 2017 angestoßen (wir berichteten mehrfach). Die Landesregierung hatte die Entscheidung, ein Enteignungsverfahren für die zu DDR-Zeiten als Hotel betriebene Immobilie bereits 2016 getroffen. Nach aufwendigen Vorarbeiten wurde der Antrag gestellt und später vom Landesverwaltungsamt geprüft. Danach begann das eigentliche Verfahren mit einer mündlichen Verhandlung ähnlich wie bei einem Gericht. Ein Sprecher bestätigte, dass im Laufe des Verfahrens auch eine gütliche Einigung möglich gewesen wäre. Für den Denkmalschutz und die Banken war dieses aktuelle Urteil eine Signalwirkung.
Wäre das Land mit dem Verfahren auch bei einer neuerlichen, gerichtlichen Entscheidung erfolgreich, würde dieses 1,9 Millionen Euro für die dringendsten Arbeiten zum Erhalt des historischen Gemäuers zur Verfügung stellen.