Patientenakten in großem Ausmaß gestohlen

Symbolfoto. Foto: rottenplaces.de

Das bei einer Schließung eines Krankenhauses oftmals nicht nur das Inventar zurückbleibt, sondern auch die hochsensiblen Patientenakten ist nicht neu. Zehntausende Patientenakten lagern in den Kellern oder auf den Dachböden der insolventen, geschlossenen Kliniken in der Bundesrepublik. Da diese Daten nur schwach gesichert sind, haben Einbrecher oder Souvenirjäger ein leichtes Spiel. Und da jede sechste Klinik von einem Konkurs bedroht ist, wird das Problem zukünftig nicht geringer.

Die Länder Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Niedersachsen und Hessen wollen dagegen jetzt etwas tun und drängen auf eine gesetzliche, bundeseinheitliche Regelung, wie mit den Unterlagen umzugehen ist. Denn diese gibt es derzeit nicht. Also sind auch den Ländern die Hände gebunden. Bisherige Gespräche zu dem Thema blieben allerdings ohne Ergebnis. Das Bundesministerium für Gesundheit sieht keinen Handlungsbedarf zur Schaffung einer bundeseinheitlichen Regelung. Somit können Behörden nur weiter tatenlos zusehen.

Für besonders derbe Schlagzeilen sorgten in der nahen Vergangenheit zwei Kliniken im Sauerland und im niedersächsischen Uslar bei Northeim. Bei beiden war es mehrfach zu Einbrüchen in die schwach gesicherten Aufbewahrungsräume der Patientenakten gekommen. Da viele Akten in den Räumen verstreut wurden, ist die genaue Anzahl der fehlenden Dokumente kaum einzuschätzen. Laut NRW-Gesundheitsministerium handelt es sich bundesweit jedoch um Tausende Akten, die bisher gestohlen wurden.

Stehen die Klinken unter Insolvenzrecht, ist ausschließlich der Insolvenzverwalter zuständig. Doch der kann eine Sicherung des Datenbestandes nicht gewährleisten, fehlt ihm doch dazu das Geld. Denn aus der übrig gebliebenen Substanz oder der Insolvenzmasse kann und darf ein Insolvenzverwalter eine Sicherung nicht zahlen. Patienten jedenfalls haben 30 Jahre Anrecht auf Schutz ihrer Daten. Schließt ein Krankenhaus, so werden die gesetzlich vorgesehenen Aufbewahrungsfristen nicht unterbrochen - auch bei Insolvenzen nicht. Patienten haben bei Missbrauch Anspruch auf Schadenersatz. (aw)