Gerade erst wurden im März diesen Jahres 1,2 Millionen für die Modernisierung des 1962 errichteten Schöpfwerks unterhalb der Lauenburger Palmschleuse bewilligt, da gab es jetzt einen Paukenschlag: Das Land Schleswig-Holstein hat das Schöpfwerk in die neue Liste der Kulturdenkmäler aufgenommen. Jetzt ist offen, ob die modernen Pumpen für den Hochwasserschutz überhaupt eingebaut werden dürfen. Denn die Arbeiten dafür sollten 2016 beginnen. Der Leiter der Unteren Wasserbehörde des Kreises Herzogtum Lauenburg, Hanke Lüdemann, hat jetzt Einspruch beim Landesamt für Denkmalpflege eingelegt, da das Schöpfwerk dringend sanierungsbedürftig sei und die Ausschreibung dafür bereits im vollen Gange sei. Der Kreis jedenfalls hatte die Baugenehmigung für das Schöpfwerk bereits erteilt - vor der Eintragung in die Denkmalliste. Ob diese Baugenehmigung nun widerrufen wird, ist unklar. (aw)