Lathen (aw/ots). Seit mehr als zehn Jahren, nach dem fatalen Unfall bei einer Testfahrt mit 23 Toten, streiten sich die Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH (IABG) und das Bundeswirtschaftsministerium um den Abbruch der Transrapid-Teststrecke im Emsland. Jetzt berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung", dass das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg per Beschluss die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin aus dem Jahr 2015 zugelassen hat. Damit wird es zu einem neuen Prozess kommen. Dieser wird jedoch frühestens im Frühjahr 2017 starten.
Für den Abbruch der 31 Kilometer langen Strecke hatte der Bund der IABG aus Bayern im Oktober 2013 eine nicht zurückzahlbare Zuwendung von bis zu 8,4 Millionen Euro bewilligt. Allerdings sollten Einnahmen aus der Verwertung der in der Anlage enthaltenen Rohstoffe wie Kupfer und die millionenschweren Versicherungsgelder für den verunglückten Transrapid die Zuwendung mindern. Dagegen hatte IABG geklagt, in erster Instanz allerdings verloren.
Vor dem Hintergrund der neuerlichen Verhandlung könne man keine Angaben zum zeitlichen Horizont des Rückbaus der Teststrecke machen, erklärte das Unternehmen auf Anfrage der "NOZ". Der Betrieb auf der Strecke ruht seit Jahren. Am 22. September 2006 starben bei einer Testfahrt 23 Menschen, als ein Transrapid mit einem Werkstattwagen auf der Strecke kollidierte. Die Betriebsgenehmigung für die Transrapid-Teststrecke im Emsland war Ende 2011 ausgelaufen; die Strecke wurde stillgelegt. Auf dem Gelände soll für rund 4 Millionen Euro ein Zentrum für Elektromobilität eingerichtet werden.