Streit um Abbruch oder Erhalt der Justizvollzugsanstalt Münster

JVA Münster aus der Luft. Foto: Dietmar Rabich/CC BY-SA 4.0

Münster (aw). Geht es nach dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB), dann wäre die denkmalgeschützte Justizvollzugsanstalt Münster bereits abgerissen oder kurz vor einem Abbruch. Stehen bleiben würden dann nur der Eingangsbereich und die Außenmauer. Die Denkmalbehörde sieht dies anders und möchte den 1848 errichteten, sternförmigen Zellentrakt unbedingt erhalten. Die Bezirksregierung hatte im Oktober in ihrer Funktion als Denkmalbehörde ein Gutachten in Auftrag gegeben und kam zu dem Schluss, dass keine Einsturzgefahr besteht und das Gebäude unbedingt erhalten werden sollte. Damit war die Evakuierung aus Sicht der Behörde mehr als nur voreilig.

Der externe Gutachter hatte im Komplex intensive Belastungstests durchgeführt. Lediglich zwei Maßnahmen schlug der Gutachter vor. Das Mauerwerk einer einzigen Zelle sollte mit einem Schalungsträger abgestützt werden und die Giebelwände wegen ihrer Funktion der Tragfähigkeit der Gewölbedecken durch Setzungsmessungen überwacht werden. Beides wurde vom BLB inzwischen umgesetzt. Stimmt die Bezirksregierung einem Abbruchantrag zu, wird das Land auf dem frei werdenden Grundstück 30 Plätze für Untersuchungshäftlinge einrichten. Pläne für einen Neubau sind nach Angaben des BLB weiterhin aktuell. Aus diesem Grund prüft man derzeit Flächen im Stadtgebiet, aber auch im engeren Umkreis.