Deutzen (aw). Der Rechtsstreit um die Wasserkugel Deutzen beschäftigt jetzt das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) und geht damit in die nächste Runde. Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV) will den Hochbehälter abreißen, das Landratsamt untersagt es (wir berichteten mehrfach). Der Rechtsstreit dauert jetzt schon etwa fünf Jahre an. Derzeit geht es jedoch vor Gericht noch nicht um den Abbruch des Wahrzeichens, sondern darum, ob die LMBV gegen das letzte Urteil des sächsischen Oberverwaltungsgerichtes in Bautzen Beschwerde einreichen darf. Sachsens oberstes Verwaltungsgericht hatte im Mai dem Landratsamt des Landkreises Leipzig Recht gegeben, das den Abbruch nicht erlaubt hatte. Eine Revision ließ das Gericht damals nicht zu. Die LMBV legte Beschwerde ein, um vermutlich die Entscheidung des OVG anzufechten.
Für das Grundstück, auf dem das Deutzener Wahrzeichen steht, gibt es mehrere Interessenten und mögliche Pläne. Geht es nach dem Neukieritzscher Bürgermeister Thomas Hellriegel (CDU), dann würde die Wasserkugel erhalten und als Landmarke mit Kulturdenkmalstatus geführt. Hellriegel glaubt nicht, dass das Bundesverwaltungsgericht eine andere Entscheidung treffen wird als das Oberverwaltungsgericht von Sachsen. Denn "die Kugel" ist die letzte seiner Art und unbedingt zu erhalten. Gegenüber der "Leipziger Volkszeitung" sagte der Bürgermeister, die Wasserkugel anzureißen wäre so, als würde man einen Löwen erschießen. Recht hat er.