Vergleich: Abbruch am Harzburger Hof muss beginnen

Harzburger Hof vor den Großbränden im Jahr 2013. Foto: rottenplaces Archivfoto

Bad Harzburg (aw). Der Eigentümer des Harzburger Hofes muss nach Angaben des Verwaltungsgerichts Braunschweig bis zum 1. August 2017 mit den Abbrucharbeiten am ehemaligen Hotel begonnen haben. Eine Sicherung der Brandruine und des Geländes ist sofort auszuführen. Dies berichtet die "Goslarsche Zeitung" in ihrer Onlineausgabe. Das ist das Ergebnis eines Vergleichs zwischen dem Landkreis Goslar und dem Eigentümer. Dem vorausgegangen war eine Abbruchverfügung des Landkreises im Dezember, bei der dem Eigentümer der Abbruch des einstigen Prachthotels bis zum 1. März 2017 auferlegt wurde. Gegen diese Verfügung hatte der Eigentümer vor dem Verwaltungsgericht Widerspruch eingelegt.

Aktuell ist die Substanz des Harzburger Hofes stark ruinös und teilweise einsturzgefährdet. Die Polizei hatte nach dem dritten Großbrand einen Abbruch als einzige Möglichkeit in Betracht gezogen, um weitere Einsätze zu vermeiden. Auch die Feuerwehren verlangten dringende Maßnahmen, denn beim letzten Einsatz scheiterte die eingesetzte Drehleiter an dem Vordach des ehemaligen Hotels. Aus diesem Grund musste ein Teleskop-Ausleger angefordert werden. Dieses Vordach soll nun für mögliche weitere Einsätze abgerissen werden.

Der Harzburger Hof wurde über die Jahre von Vandalen, Souvenirjägern, Geisterjägern, Fotografen und Neugierigen förmlich überrannt. Selbst nach den zahlreichen Bränden ist die Zahl jener, die in das Hotel einsteigen nicht zurückgegangen. Jetzt ist ein zeitnahes Handeln gefragt. Denn auch ein Vergleich ist wie ein Urteil ein Titel, gegen dessen Missachtung oder Versäumnis eine Zwangsvollstreckung durchgeführt werden kann.