Berlin (aw). Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) plant, alle gewerblich und privat genutzten Drohnen ab 500 Gramm Gewicht wie ein Auto oder Flugzeug zu kennzeichnen, um selbige bei Missbrauch oder Unfällen identifizieren zu können. Ausstellen soll diese Führerscheine nach Angaben des Ministers zukünftig das Luftfahrt-Bundesamt. Somit kann der Drohnenpilot bei einem selbst verursachten Unfall - wie bei jedem anderen Verkehrsunfall auch - zur Rechenschaft gezogen werden. Gewerbliche Drohnenpiloten müssten demnach nun ihre fliegerischen und luftrechtlichen Kenntnisse bei einer Prüfung nachweisen um eine Lizenz zu bekommen. Somit sollen gefährliche Kollisionen und Abstürze verhindert werden.
Parallel zum Führerschein sollen alle geweblichen oder privat genutzten Drohnen ab 500 Gramm Gewicht eine Kennzeichnung tragen, wie bei einem Pkw oder Flugzeug auch. Diese Kennzeichnung hatte auch der Chef der Deutschen Flugsicherung, Klaus-Dieter Scheuerle, bereits im August gefordert (wir berichteten). Der aktuelle Drohnen-Boom löst derzeit heftige Diskussionen um strengere Regelungen aus. Wie sich die Kennzeichnung aller unbemannten Flugkörper und die Überwachung der Flugverbotszonen realisieren lassen könnte, ist derzeit noch ungewiss. Drohnenflüge etwa über Industrieanlagen, Gefängnissen, militärischen Anlagen, Unglücksorten oder Katastrophengebieten, Menschenansammlungen und sogar Wohngebieten sollen zukünftig ausdrücklich gesetzlich verboten werden, wenn es nach den Plänen des Verkehrsministers geht.