Stadthagen (aw). Weil der ehemalige Wasserturm auf dem Georgschachtgelände (Landkreis Schaumburg) gravierende bautechnische Mängel aufweist, muss ihn die Stadt auf eigene Kosten abreißen lassen. Der Eigentümer ist finanziell nicht in der Lage dazu. Um den Abbruch realisieren zu können, hat der städtische Haushalt 50.000 Euro eingeplant. Wie das Bauamt mitteilt, sind die Verstrebungen des Stahlfachwerks im oberen Bereich des Turms schwer beschädigt. Durch die jahrelangen Witterungseinflüsse sind die Stahlteile teilweise extrem durchgerostet. Weil von dem Bauwerk aus dem Jahr 1902 nun eine hohe Gefahr ausgeht, wurde die Straße am Gelände der Biogasanlage abgesperrt.
Bevor der Abbruch beauftragt wird, möchte die Stadt dem Eigentümer eine letzte Frist setzen, um einen Zustand herzustellen, der die öffentliche Sicherheit gewährleistet. Sollte die Frist verstreichen, muss die Stadt in Rahmen einer Ersatzvornahme tätig werden. Anfallende Kosten, die die Stadt in Vorkasse leisten muss, würde dann dem Eigentümer in rechnung gestellt. Eine Sanierung des Wasserturms ist nicht möglich. Der Aufwand würde die Abbruchkosten um ein vielfaches übersteigen. Das zuständige Landesamt für Denkmalschutz hat keine Einwände beim Rückbau des Gebäudes. Geschützt ist das Bauwerk nicht.