Wasserturm in Röderau erhält letzte Gnadenfrist

Röderau (aw). Eigentlich sollten der alte Wasserturm sowie einige Nebengebäude in Röderau (Landkreis Meißen) im Juli von der Bahn abgerissen werden (wir berichteten). Doch jetzt hat die Naturschutzbehörde des Landkreises Meißen ein befristetes Abrissverbot durchgesetzt. Denn wie die Behörde mitteilt, nistet hier die seltene und streng geschützte Schleiereule. Bis zum Ende der Brutzeit hat der Turm also eine Gnadenfrist bekommen. Abgerissen werden dürfen jedoch der alte Lokschuppen, Nebengebäude und zwei Brunnen. Auch darf der Wasserturm zur denkmalschutzrechtlichen Dokumentation weiterhin betreten werden. Um den Turm auch zukünftig zu erhalten, will sich eigens eine Ortsgruppe Röderau bilden. Diese soll vom Landesverein Sächsischer Heimatschutz gegründet und der der Arbeitsgruppe Industriekultur angegliedert werden.

Die Bahn soll aufgefordert werden, das Geld für den Rückbau in den Erhalt zu stecken. Diese Idee kommt viel zu spät, denn Planungen zur Entfernung des Denkmals gab es seitens der Bahn immer wieder. Der Abbruch wurde bereits vom Eisenbahnbundesamt genehmigt. Die Naturschutzbehörde wird sich aus den aktuellen Plänen und Geschehnissen heraushalten. Der Chef der Behörde, Peter Jönsson erklärte in der Sächsischen Zeitung, es gehöre nicht zu den Aufgaben der Naturschutzbehörde, der Bahn Alternativen zum Wasserturm-Abbruch vorzuschlagen. Der Abbruch sei dringend notwenig, da das Eisenbahnbundesamt eine akute Gefährdung der Betriebs- und Verkehrssicherheit festgestellt hatte.

Wie die Deutsche Bahn AG mittelt, wird der Turm samt umliegender Gebäude nach der Schonzeit wie geplant angerissen. Sobald die geschützten Vögel die Brutzeit durchlaufen haben, werden diese fachmännisch umgesetzt. Dann rollt der Abbruchbagger an. Ein Ingenieurbüro hat alle Gebäude bereits fachlich inspiziert.