Bonn (aw). Der Zustrom von Flüchtlingen und Asylsuchenden nach Deutschland ist ungebrochen. Die unmittelbare Unterbringung vieler tausend Menschen stellt das Land vor riesige Herausforderungen. Mit Hochdruck hilft die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bei der Lösung des Problems: In kurzer Zeit konnten bereits mehr als 64.000 Flüchtlinge auf Bundesliegenschaften untergebracht werden. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) unterstützt bereits seit langem die kommunalen und staatlichen Einrichtungen intensiv bei der Suche nach geeigneten Objekten zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen. Sie untersucht ihr Portfolio, das sich laufend verändert, immer wieder neu auf Liegenschaften, die den kommunalen oder staatlichen Behörden dafür zur Verfügung gestellt werden können.
Die BImA geht dabei aktiv auf die einzelnen Bedarfsträger (Länder, Bezirksregierungen, Landkreise und Kommunen) zu. Insgesamt wurden inzwischen bereits mehr als 64.000 Flüchtlinge auf BImA-Liegenschaften untergebracht. Übrigens: Seit Anfang des Jahres müssen die Kommunen dafür auch keine Miete mehr bezahlen! Bisher haben die Länder und Kommunen in 228 Fällen Nutzungsverträge mit der BImA geschlossen bzw. steht ein Vertragsabschluss kurz bevor. Weitere 265 BImA-Liegenschaften befinden sich noch in Prüfverfahren durch die Bedarfsträger.
Mit der mietzinsfreien Überlassung der Liegenschaften endet das Engagement des Bundes nicht: Derzeit wird an einer haushaltsrechtlichen Ermächtigung gearbeitet, die es der BImA in Kürze ermöglichen wird, den Kommunen die Kosten für die Herrichtung geeigneter Objekte zu erstatten. „Vor dem Hintergrund der aktuellen Zahlen und den Bemühungen aller Beteiligten bin ich über einige Aussagen in der Presse sehr verwundert“, sagt Dr. Jürgen Gehb, Vorstandssprecher der BImA. „Damit meine ich beispielsweise den nordrhein-westfälischen Innenminister Ralf Jäger. Er lässt sich damit zitieren, dass sich der Bund bisher faktisch "fast überhaupt nicht" an den Kosten für Flüchtlinge beteiligt und auch noch nicht einen einzigen Flüchtling untergebracht habe.“
Die BImA bietet den Ländern und Kommunen grundsätzlich alle frei verfügbaren Liegenschaften an: Dazu gehören ehemalige militärische Objekte und auch solche, die der BImA von den Gaststreitkräften, der Bundeswehr oder anderen dienstlichen Nutzern erst in absehbarer Zukunft zugehen werden. Weiterhin sind dies nicht mehr benötigte Verwaltungsgebäude, Freiflächen und auch Wohnungen.
Alle Bedarfsträger sind umfassend darüber informiert, welche Bundesliegenschaften in ihrem Einzugsgebiet zur Verfügung stehen. Ausschließlich sie prüfen auch, ob sich eine Liegenschaft zur Unterbringung von Flüchtlingen eignet oder nicht und wie viele Personen in der Liegenschaft wie untergebracht werden könnten. Zwischenzeitlich sind auch allen Bundesländern alle im Bundesgebiet verfügbaren Liegenschaften und Flächen bekannt, so dass bei Bedarf auch eine Bundesländer-übergreifende Information sichergestellt ist.