Thüringen: Wohnbau-Offensive mit Sanierungsbonus

„Der Thüringer Sanierungsbonus ist ein Schlüssel für die Modernisierung von Bestandsgebäuden. Mit diesem Instrument wollen wir in den Programmjahren 2015 bis 2017 die Sanierung vom Verfall bedrohter Immobilien, aber auch die Revitalisierung von Brachflächen in den Ortslagen von Städten und Gemeinden mit 12.000 Euro pro Projekt nachhaltig fördern. Anträge können Privatpersonen stellen, die ihre Immobilie sanieren und weiter nutzen wollen.“ Das erklärten Landesentwicklungsminister Christian Carius und Michael Schneider, Vorstand der Thüringer Aufbaubank (TAB), in Erfurt. „Thüringen ist bundesweit beispielgebend für diese Initiative“, so Carius weiter. “Das Land wird insgesamt bis zu 25 Millionen Euro für die Programmjahre 2015 bis 2017 bereitstellen.

Wer mehr als 50.000 Euro in die Sanierung seiner Immobilie investiert, kann einen Sanierungsbonus beantragen. Auch zusätzliche Kinderzulagen sind Teil dieses Programms, das wir unter dem Motto ‚Altes Haus sucht Anschluss – mit dem Thüringer Sanierungsbonus‘ gemeinsam mit der Thüringer Aufbaubank auflegen.“ Der Freistaat reagiert mit diesem Zuschuss auch auf die demografische Entwicklung und die daraus resultierenden städtebaulichen Herausforderungen. „Der Sanierungsbonus ist zukunftsweisend. Nicht nur Kommunen und Gemeinden werden bei der Instandsetzung ihrer Zentren unterstützt, sondern er fördert auch gezielt barrierefreies Wohnen und energetische Sanierungen.“, betonte TAB-Vorstand Schneider.

Hintergrund

Der Sanierungsbonus zielt auf die erneute Nutzung von leerstehenden oder vom Verfall bedrohten Häusern, aber auch auf die Neubelebung von Brachflächen. Dabei stehen energetische und seniorenfreundliche Modernisierung im Mittelpunkt des Förderkatalogs. Besonders in den zentralen Ortslagen sollen Bestandsgebäude vor dem Verfall gerettet werden. Der Sanierungsbonus setzt sich aus einem Zuschuss und einer Kinderzulage zusammen. Die Förderung beginnt bei einem Baufinanzvolumen ab 50.000 Euro. Der direkte Zuschuss beträgt maximal 12.000 Euro, hinzukommen gestaffelte Kinderzulagen: 1.000 Euro für das 1. Kind, 2.000 Euro für das Zweite, jeweils 3.000 Euro ab dem dritten Kind:

  • 1 Kind (+1000 Euro) = 13.000 Euro
  • 2 Kinder (+ 1000 Euro + 2.000 Euro) = 15.000 Euro
  • 3 Kinder (+ 1000 Euro + 2000 Euro + 3000 Euro) = 18.000 Euro
  • 4 Kinder (+ 1000 + 2000 + 3000 + 3000 Euro) = 21.000 Euro u.s.w.

Die Beiträge werden einmal jährlich, insgesamt zehn Jahre lang, gestaffelt ausgezahlt.

Geregelt wird die Vergabepraxis in der neuen Richtlinie zur Förderung der Wohneigentumsbildung (Thüringer Sanierungsbonus-ThürSbR), die am 01. September 2014 im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht wird. Von da an ist auch die Antragstellung bei der Thüringer Aufbaubank möglich: wohnen{at}aufbaubank{punkt}de, Telefon: 0361-7447 123.

Die wichtigsten Voraussetzungen zur Erlangung eines Förderbetrags:

Das Objekt muss

  • als Eigenheim oder als Eigentumswohnung geeignet sein
  • vor der Antragstellung bereits für Wohnzwecke genutzt worden sein
  • von Leerstand bedroht sein
  • einen Sanierungsaufwand von mindestens 50.000 Euro haben.

Die Familien-Jahresbrutto-Einkommensgrenzen ergeben sich nach § 10 ThürWoFG. Die ermittelten Richtwerte entsprechen in etwa folgendem Jahresbrutto, inkl. der Überschreitung um 60 %:

  • 1-Personen-Haushalt EUR 32.900
  • 2-Personen-Haushalt EUR 49.300
  • 3-Personen-Haushalt EUR 63.000
  • 4-Personen-Haushalt EUR 76.800
  • 5-Personen-Haushalt EUR 90.514

jede weitere Person EUR 11.420
zusätzlich je Kind EUR 2.285

Richtlinie zur Vergabe von Investitionszuschüssen des Landes zur Förderung der Wohneigentumsbildung (Thüringer Sanierungsbonus-ThürSbR)

Präsentation Thüringer Sanierungsbonus

Foto: pixelio.de/lichtkunst.73