Der GJWH Torgau wurde am 1. Mai 1964 eröffnet, wobei weitgehend die Einrichtung des vormaligen Jugendgefängnisses übernommen wurde. Der Gebäudekomplex war von ca. 5 Meter hohen Mauern umgeben, die zusätzlich mit Stacheldraht und Glasscherben gesichert waren. Einer der beiden Höfe war mit einer Sturmbahn ausgestattet. In den Gebäuden befanden sich vergitterte Aufenthalts- und Schlafräume, Produktionsstätten sowie Arrest- und Dunkelzellen.
Die Aufgabe des GJWH bestand darin, die Bereitschaft der Insassen zu erzeugen, sich widerspruchslos allen zukünftigen Maßnahmen der Umerziehung unterzuordnen. Der ehemalige Leiter Horst Kretzschmar beschrieb dies als „Anbahnung der Umerziehungsbereitschaft“. Militärischer Drill, ein rigides Strafsystem, monotone körperliche Arbeit und ideologische Schulung sollten jenen Jugendlichen den Willen zu jeder Widersetzlichkeit nehmen, die in den Spezialheimen durch mehrfache Ausbrüche oder Widerstand gegen die dortige Umerziehung aufgefallen waren. Infolge der unerträglichen Lebensverhältnisse, gezielten Demütigungen und körperlichen Misshandlungen kam es zu einer Reihe von Selbstmorden und Selbstverstümmelungen, deren Anzahl bis heute nicht endgültig festgestellt werden konnte. Den letzten vollzogenen Suizid registrierte die Staatssicherheit am 29. April 1988. Bis zur Schließung am 17. November 1989 durchliefen mehr als 4.000 Jugendliche die Anstalt, die jeweils 40 männliche und 20 weibliche Insassen aufnehmen konnte.
Im ehemaligen Verwaltungsgebäude des GJWH befindet sich heute die Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau. Der Gefängnistrakt wurde zu einer Wohnanlage umgestaltet. Eine Dauerausstellung in den unteren Räumen der Gedenkstätte zeigt anhand von Dokumenten und Zeitzeugenberichten den Alltag im GJWH. Sie weist darüber hinaus auf die Geschichte der repressiven Heimerziehung in ganz Europa hin. Zu den Aufgaben der Gedenkstätte gehört es weiterhin, einen breiten Austausch zwischen den Betroffenen zu ermöglichen, unter denen viele an posttraumatischen Belastungsstörungen, körperlichen und seelischen Schädigungen leiden. Getragen wird die Arbeit durch die 1996 gegründete Initiativgruppe Geschlossener Jugendwerkhof Torgau e. V. Der Verein finanziert sie durch jährlich neu zu beantragende Projektmittel vorwiegend des Landes Sachsen und des Beauftragten für Kultur und Medien der Bundesregierung.
Obwohl bereits einige Untersuchungen vorliegen (vgl. Literatur), ist die wissenschaftliche Erforschung des GJWH Torgau noch nicht abgeschlossen. Im Dezember 2004 erklärte das Kammergericht Berlin, dass die Einlieferung in den GJWH Torgau grundsätzlich rechtsstaatswidrig war. Grundlage dafür waren die haftähnlichen Bedingungen in der Anstalt, denen aber keine rechtskräftige Verurteilung der Eingewiesenen vorausging. Ehemalige Insassen haben daher Anspruch auf Entschädigung. Zuvor müssen sie sich vom zuständigen Landgericht strafrechtlich rehabilitieren lassen.
Erinnerungs- und Begegnungsstätte Jugendwerkhof Torgau
Fischerdörfchen 15, 04860 Torgau
www.jugendwerkhof-torgau.de