Bonn/Düsseldorf (pm/aw). Der jetzt in einem unverständlich übereilten Verfahren dem Parlament vorgelegte Entwurf eines neuen Denkmalschutz-Gesetzes von Nordrhein-Westfalens Bauministerin Ina Scharrenbach erntet ungebrochen scharfe Kritik. Das kulturelle Erbe im Land ist durch den neuen Entwurf gefährdet, so das einhellige Urteil der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD) und ihrer Partner im Denkmalschutzbündnis, in dem sich eine Vielzahl von Denkmalschutz-Initiativen zusammengeschlossen haben. Sie vertreten Denkmaleigentümer, Denkmalfachleute und bürgerschaftliches Engagement in der Denkmalpflege. Bereits die ersten beiden Versuche der Ministerin ernteten breiten Widerspruch – weit über NRW hinaus. So schlossen sich der DSD-Petition gegen das Denkmal-Nicht-Schutzgesetz weit über 24.000 Bürger an.
Die vielfältigen Kritikpunkte bleiben auch beim jüngsten Text weitgehend unberücksichtigt. „Der Entwurf hat nicht den Reifestatus einer Vorlage im Plenum“, so Dr. Steffen Skudelny, Vorstand der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD). „Es ist ihm anzumerken, dass die fundierte Debatte und Sorgfalt fehlt, die das fraktionsübergreifend erarbeitete Vorgängergesetz auszeichnet.“ Die unabhängigen Fachämter der Landschaftsverbände werden marginalisiert. Die Aufnahme sachfremder Belange in das Gesetz lässt zunehmenden Druck auf die wenigen verbliebenen historischen Gebäude in NRW erwarten, eine fachkundig geprägte Denkmalpflege weicht einer reinen Ökonomisierung.
Dass die Stellungnahmen der gesamten engagierten Fachwelt und Wissenschaft in NRW überhört und nicht in die Debatte integriert wurden, zeige eine große Unwilligkeit der Ministerin zur Debatte, die auch Gesprächsangebote zur Abstimmung eines sorgfältig vorbereiteten Entwurfs aus Zeitgründen ablehnte.
Inhaltlich bleibt es bei verwirrenden und uneinheitlichen Verfahren für Bodendenkmale, Baudenkmale, Gartendenkmale und Kirchen. Es besteht weiterhin eine Ungleichbehandlung von Baudenkmalen in privatem, kommunalem oder kirchlichen Besitz. Nach Ansicht der DSD seien Privilegien für einige Denkmaleigentümer ebenso unangebracht wie Denkmale erster und zweiter Klasse.
Unverständlich bleibt auch Scharrenbachs Einbringung von Fremdinteressen in den Gesetzestext, die in anderen Gesetzen bereits geordnet sind. Für die DSD stellt sich die Frage, was die Ministerin bei all dem wirklich antreibt. „Die Zeiten einer fachkundigen Denkmalpflege sollen wohl einer verwertenden Denkmalpflege weichen“, resümiert DSD-Vorstand Steffen Skudelny. Gleichzeitig bleibt es bei der Marginalisierung der hochkompetenten und unabhängigen Denkmalfachbehörden zugunsten weisungsgebundener kommunaler Ämter. Dadurch geraten nicht nur die Denkmale in NRW in Gefahr, sondern auch deren qualifizierte Hüter – Handwerker, Restauratoren und Bauforscher –, spezialisierte Studiengänge werden infrage gestellt. „Die handfesten Realitäten bei der Bewahrung unserer Kulturlandschaft werden ignoriert und sind der Ministerin scheinbar unbekannt. Wir brauchen mehr Fachleute, nicht weniger!“
Der nun endlich auch der Öffentlichkeit zugänglich gemachte Entwurf zur Neuregelung des Denkmalschutzes, der in NRW Verfassungsrang hat, soll nun aber doch innerhalb von sieben Wochen ohne große Debatte in den letzten Sitzungstagen im April von der Regierungsmehrheit abgenickt werden. Für die Deutsche Stiftung Denkmalschutz ist dies kein angemessener Umgang mit dem kulturellen Erbe des Landes. Anders als beim Gesetzestext von 1980 scheint ein „großer Wurf“ nicht angestrebt zu sein.