Neue Fördermittel für Idsteiner Unionskirche

Unionskirche Idstein. Foto: Gerda Arendt/CC BY-SA 3.0

Idstein (dsd/aw). Zum fünften Mal unterstützt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) Sanierungsarbeiten an der Evangelischen Unionskirche in Idstein im Rheingau-Taunus-Kreis. Den entsprechenden Fördervertrag, erneut in Höhe von 50.000 Euro, diesmal für die restauratorische Maßnahmen im Inneren der Kirche - konkret die Reinigung und Überarbeitung der Emporenbrüstungen und der Herrenbühne - überbringt am Dienstag, den 10. Mai 2016 um 12.00 Uhr Carla Schulte-Kalms, Ortskuratorin Wiesbaden der DSD, im Beisein von Andreas Marx von Lotto Hessen vor Ort an Pfarrerin Daniela Opel. In den vergangenen vier Jahren stellte die DSD nicht zuletzt dank der Lotterie GlücksSpirale insgesamt 190.000 Euro für die Restaurierung der Kirche zur Verfügung.

Das auf einem Bergrücken im Taunus liegende Idstein wird erstmals 1102 als "Etichenstein" erwähnt und erhielt 1287 Stadtrechte. Bis 1721 war Idstein mit Unterbrechungen Residenz der Grafen von Nassau-Idstein und anderer nassauischer Geschlechter.

Die Unionskirche wurde auf einem romanischen Vorgängerbau errichtet, von dem noch Reste im den Chor flankierenden Turm erhalten sind. Zunächst um 1330 als überwölbte Hallenkirche gebaut, veränderte sie Graf Johann in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts zu einer barocken Basilika. Dabei wurde die Kirche nach Westen verlängert, die Wände erhöht, die Strebepfeiler entfernt und die Dachneigung verändert.

Die Decke und die Wände des Obergadens wurden vollflächig mit 38 in Öl gemalten Szenen aus den Evangelien ausgeschmückt. Im 18. Jahrhundert erhielt der Bau Dachgauben zur Emporenbelichtung und später Rundbogenfenster. Der Chor der Kirche wurde 1725 als Gedächtnisstätte für die Grafen von Nassau-Idstein ausgebaut.

Anlässlich des hundertjährigen Jubiläums der Vereinigung von lutherischer und reformierter Kirche im Herzogtum Nassau - der sogenannten Nassauischen Union - trägt die Kirche seit 1917 den Namen Unionskirche. Für das Landesamt für Denkmalpflege Hessen zeigt sich hier exemplarisch "die Neueinrichtung eines evangelischen Kirchenraumes nach Gestaltungsprinzipien, wie sie in der Hofkirche zu Torgau 1544 entwickelt wurden. Die Ausstattung mit Gemälden wird zum Bestandteil der Architektur, gleichzeitig ist sie ein seltenes, spätes Beispiel evangelischer Laiendogmatik in gemalter Form."

Zunächst stand lediglich die Restaurierung der überaus prachtvollen Ausstattung an, wobei nach ersten Untersuchungen festgestellt wurde, dass das Sockelmauerwerk des Kirchenbaus feucht war. In einer der Seitenkapellen wurde umfangreicher Schwammbefall festgestellt. Die daraufhin gestarteten umfangreichen Bausanierungen sichern letztlich auch die Bilder dauerhaft.