Denkmalschützer-Online-Petition findet immer weitere Unterstützer

Bonn (dsd/aw). „Dass ausgerechnet in NRW der Schutz nur auf die Objekte ‚aus alter Zeit‘ beschränkt wird, verkennt die Potentiale der Baukultur dieses (stark im Krieg zerstörten) Bundeslandes und öffnet Tore für Beliebigkeit“, bemerkt Professor Paul Zalewski in seinem Kommentar zum geplanten Denkmal-NICHT-Schutz-Gesetz in NRW. Der Professor für Denkmalkunde und Leiter des berufsbegleitenden Masterstudiengangs Schutz Europäischer Kulturgüter an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder ist einer der 22.500 Unterzeichner der von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD) im Juni gestarteten Online-Petition www.denkmalschutz.de/petition. Insgesamt haben über 5.000 Bürger einen Kommentar hinterlegt. Auch Professor Dr. Jens Niebaum. Der geschäftsführende Direktor des Instituts für Kunstgeschichte an der Universität Münster erinnert an eigentlich Selbstverständliches: „Der Schutz des kulturellen Erbes ist eine der zentralen staatlichen Aufgaben überhaupt und darf nicht aus sachfremden politischen oder ökonomischen Erwägungen heraus unterminiert werden.“

Viele Kulturliebhaber, weit über den Kreis der Denkmalschützer und weit über Nordrhein-Westfalen hinaus, wenden sich mit der Petition an den Landtagspräsidenten um Unterstützung. Sie bringen darin ihr Unverständnis für den das Kulturerbe gefährdenden Gesetzentwurf der Bauministerin Ina Scharrenbach zum Ausdruck. Die Unterstützer der Petition sehen in der Novelle ein Denkmal-NICHT-Schutz-Gesetz und halten ihn für einen Rückschritt gegenüber dem vorhandenen und erprobten Gesetz. Der transparente Dialog über ein modernes Denkmalschutzgesetz wird ebenso vermisst wie der klar formulierte Wille zur Erhaltung der Denkmale, auch der der jungen Geschichte Nordrhein-Westfalens.

Der Entwurf zur Novellierung des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes steht von Anfang an massiv in der Kritik. Die mit Denkmalpflege befassten und vom Gesetz betroffenen Einrichtungen, Vereine und Institutionen im Land haben unabhängig voneinander umfassend kompetente Kritik geäußert und auf die zahlreichen Defizite im Gesetzes-Entwurf hingewiesen. Die schon heute geringe Anzahl von Denkmalen in NRW – lediglich 1,5 Prozent der Bausubstanz steht unter Denkmalschutz – dürfte durch die geplante Verschlechterung der gesetzlichen Rahmenbedingungen weiter dezimiert werden. Kritiker stellen die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit der unterschiedlichen Behandlung von Boden-, Bau-, Gartendenkmalen sowie die vorgesehene weitere Privilegierung der Kirchen als Denkmaleigentümer, wie sie die Ministerin-Vorlage vorsieht. Ihr reicht es, den überaus kostbaren Denkmalbestand des Landes künftig massiv kurzfristigen kommunalen politischen und wirtschaftlichen Interessen auszuliefern.

Zur Petition: www.denkmalschutz.de/petition

Zu den Stellungnahmen des Denkmal-Schutzbündnisses: www.denkmalschutz-erhalten.nrw.