Restauratorische Maßnahmen in Katharinenkirche in Mellenbach

Katharinenkirche in Mellenbach-Glasbach. Foto: Deutsche Stiftung Denkmalschutz/Siebert

Mellenbach-Glasbach (dsd/aw). Für die anstehenden restauratorischen Maßnahmen an den Wandflächen der Katharinenkirche in Mellenbach-Glasbach stellt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz dank zahlreicher Spenden sowie der Erträge der Lotterie GlücksSpirale 10.000 Euro zur Verfügung. Die spendensammelnde Denkmalschutzstiftung hat bereits zweimal Erhaltungsmaßnahmen an der Kirche unterstützt. Bei ihr handelt es sich um einen attraktiven neugotischen Bau in Fachwerk mit Betonung des hölzernen Strebewerkes, das schnitzkünstlerisch reich gestaltet ist.

Mellenbach-Glasbach liegt südwestlich von Saalfeld, unterhalb der Schwarzburg am Rand des Schwarzatals. 1889 wurde hier nach Entwürfen von Baurat Brecht aus Rudolstadt die alte Kirche aus dem 17. Jahrhundert durch den neugotischen Bau ersetzt. Das Bauwerk prägt wirkungsvoll das Ortsbild durch seine zentrale Lage auf dem Pfarrberg. Der rechteckige Saalbau in Fachwerk hat einen steinsichtigen Westturm. Das Fachwerk wurde an den Holzkanten mit dekorativen Figuren und Schnitzereien versehen. Die Ausfachung mit gelben Klinkern erfolgte über einem Bruchsteinsockel aus Schiefer und Sandstein. Dächer und Turmhaube sind mit Schiefer gedeckt.

Innen befindet sich ein teilweise offener Dachstuhl. Die hölzerne Decke, das reich verzierte hölzerne Tragwerk und verschiedene Einbauten prägen das Innere. Die Ausstattung aus der Bauzeit ist weitgehend gut erhalten und so blieb das Aussehen einer Kirche aus dem späten 19. Jahrhundert unverfälscht bewahrt. Zur bauzeitlichen Erscheinung gehören auch die Glasfenster und die Raumfassung.

Genutzt wird die Kirche neben Gottesdiensten für diverse kulturelle Veranstaltungen, insbesondere für Orgelkonzerte, etwa des Thüringischen Orgelsommers. Ein rühriger Förderverein kümmert sich vorbildlich um alle Belange des Erhalts und der Belebung der Kirche.

Ziel aller Maßnahmen am Gotteshaus ist der Erhalt der bauzeitlichen Gestaltung bzw. der Substanz. Zunächst waren die Schäden an den Außenfassaden mit sich neigenden Gefachen, offenen Fugen und Rissen zu beheben. Dabei standen zunächst die Fugen- und Steinsanierung sowie der originalgetreue Anstrich nach Befund im Vordergrund, danach insbesondere die Behebung der Putzschäden und Risse der Altarraumwände, ebenso wie die der Holzschäden an den Fenster- und Türrahmungen an. Nun folgen die Wandflächen.