Rathshof in Hamelwörden wird DSD-Förderprojekt

Rathshof in Wischhafen-Hamelwörden. Foto: Deutsche Stiftung Denkmalschutz/Gehrmann

Wischhafen-Hamelwörden (dsd/aw). Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) fördert mit 30.000 Euro die Instandsetzung des Reetdachs am Rathshof in Wischhafen-Hamelwörden im Landkreis Stade an Denkmaleigentümer Susanne Ottersbach-Flimm und Jürgen Flimm. Die Förderung wurde möglich dank der Lotterie GlücksSpirale, deren Destinatär die Denkmalschutzstiftung ist. Neben der DSD unterstützen auch das Land, die Sparkassenstiftung Niedersachsen und die Ritterschaft Stade die Erhaltung der regionaltypischen, in ihrem Umfang außergewöhnlichen Dachlandschaft.

Hamelwörden ist ein Ortsteil von Wischhafen und liegt im Landkreis Stade in Kehdingen an der Elbe. Bei dem sogenannten Rathshof, der nach einer Vorbesitzerfamilie benannt ist, handelt es sich um eine Hofanlage des 17. Jahrhunderts in der Form der norddeutschen Hallenhäuser. Eine Inschrift auf einem Balken verweist auf das Jahr 1678. Zusammen mit dem gegenüberliegenden ehemaligen Gasthof und der romanischen Dorfkirche bildet das älteste Wohnhaus der Region den Ortsmittelpunkt. Bei dem Fachwerk-Gutshaus handelt es sich um ein reetgedecktes Zweiständerhaus in der für das Land Kehdingen typischen Ausformung.

Zu dem Ensemble gehören eine Scheune und ein Bauerngarten. Die klare Trennung von Wohn- und Wirtschaftsbereich ist bis heute nachzuvollziehen. Der Wirtschaftsteil wurde im ursprünglichen Zustand erhalten und diente zur 600-Jahr-Feier Hamelwördens als Veranstaltungsort. Der Rathshof, der von seinen Besitzern seit den 1990er Jahren unter Beachtung der denkmalpflegerischen Vorgaben liebevoll instandgesetzt wird, hat eine außergewöhnlich große Dachfläche über dem Wohnbereich. Sie wird von fünfzehn und damit ungewöhnlich vielen Ochsengauben geziert.

Das Reet des Daches ist bereits derart stark mit unterschiedlichen Pilzarten, Moosen, Flechten und Algen bewachsen – selbst einzelne Bäumchen gehören zu dem üppigen Bewuchs –, dass eine komplette Neueindeckung unvermeidlich ist. Um weiteren Schäden vorzubeugen, zwingen die bereits sichtbaren Fruchtkörper holzzerstörender Pilze zu einem raschen Vorgehen mit einer sorgfältigen Überprüfung aller angrenzenden Hölzer.