Die Stapelburg wurde als Straßenschutzburg und Zollstätte vor dem Jahre 1306 durch die Grafen von Wernigerode an der Heerstraße, die ihr Stammschloss mit der bedeutenden Reichs- und Bergstadt Goslar verband, errichtet. Die Burg wurde mehrfach verpfändet und gelangte 1394 durch Kauf für 600 Mark in den Besitz des Bistums Halberstadt. Vom Bischof Johannes von Halberstadt nahm Graf Botho zu Stolberg am 25. Januar 1432 dessen Schloss Stapelburg nebst Zubehör als Pfand in Empfang, nachdem es bereits zuvor an den 1429 verstorbenen letzten Wernigeröder Grafen verpfändet gewesen sein soll. Stapelburg wurde jedoch vom Bistum Halberstadt wieder eingelöst und an Heinrich von Bila weiterverpfändet, der letzter Pfandinhaber war, bevor Stapelburg von Bischof Gebhard von Halberstadt am 4. Juni 1463 für 200 Rheinische Gulden auf Lebenszeit – also bis 1511 – an Graf Heinrich (d. Ä.) zu Stolberg verpfändet wurde. In dessen letzten Lebensjahren war die Stapelburg ziemlich verfallen. Der alternde Graf und sein Sohn Botho verpflichteten sich am 13. April 1509 gegenüber dem Administrator des Hochstifts Halberstadt, Erzbischof Ernst von Magdeburg, die Stapelburg innerhalb von acht Jahren wiederaufzubauen, so dass darauf erneut ein Edel- oder Amtmann seinen Sitz nehmen könne. Daraufhin wurden die beiden Stolberger mit Stapelburg belehnt.
1559 setzte der Erzbischof Sigismund von Magdeburg als Administrator des Hochstifts Halberstadt gegen den Willen der stark verschuldeten Grafen zu Stolberg einen einflussreichen Vertreter der Familie von Bila, den früheren halberstädtischen Rat Dr. Heinrich von Bila, der als Beisitzer am Reichskammergericht tätig war, in Stapelburg ein. Er baute die Burg aus und ließ an deren Fuß das Vorwerk Bilenshausen oder Bilashausen anlegen, in dessen unmittelbarem Umfeld eine dörfliche Siedlung entstand, auf die der Name Stapelburg überging. Die Erben des Dr. von Bila verkauften Burg und Dorf Stapelburg 1596 für 45.000 Taler an Statius von Münchhausen. Nach dessen Konkurs (1619) gelangte der Besitz im Jahre 1625 wiederum an das Domkapitel Halberstadt. Nach langen Verhandlungen gelang es Graf Christian Ernst zu Stolberg-Wernigerode, im Berliner Vergleich mit dem Domkapitel Halberstadt vom 11. März 1722 Stapelburg für die nächsten Jahrhunderte als Zubehör der Grafschaft Wernigerode dauerhaft zu sichern. König Friedrich Wilhelm I. von Preußen stellte am 11. Dezember 1727 durch endgültige Beseitigung der Hoheitsansprüche des inzwischen preußisch gewordenen Halberstädter Domkapitels die alte Verbindung mit der Grafschaft Wernigerode wieder her.
Quelle: Wikipedia
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Dokument erstellt am 24.11.2014
Letzte Änderung am 24.11.2014